Mehr Verkehrs-Sicherheit auf der Grubenackerstrasse in Zürich-Seebach!
Beschreibung:
Die Grubenackerstrasse ist eine enge Quartierstrasse in Zürich Seebach. An unübersichtlichen Stellen kommt es immer wieder zu gefährlichen Kreuzungen zwischen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zwischen Autos und VelofahrerInnen und FussgängerInnen. Die Einmündung der Grubenackerstrasse in die Schärenmoosstrasse stellt für Fussgänger und vor allem Kinder eine erhebliche Gefahrenquelle dar. Weiter können an den engsten Stellen Lastwagen (wie z.B. die Kehrichtentsorgung) nur dann passieren, wenn sie das Trottoir benützen. Das reduziert zwar die Verkehrsgeschwindigkeit, verdrängt aber FussgängerInnen komplett vom betreffenden Strassenabschnitt. Mit den geplanten Wohnneubauten im Quartier wird sich die Situation in den nächsten Monaten und Jahren laufend verschärfen. Zudem beabsichtigt die Dienstabteilung Verkehr, das Fahrverbot für die Grubenackerstrasse zu lockern, und die Zufahrt für alle BesitzerInnen einer Anwohnerkarte 8052 zu erlauben. Damit wird der Parkplatz-Sucherverkehr weiter zunehmen.
Der Vorstoss eines Anwohners zur Installation eines Spiegels bei der Einmündung der Grubenackerstrasse in die Schärenmoosstrasse zu verbessern, wurde von der Dienstabteilung Verkehr abgelehnt, unter anderem mit der Begründung es sei ja noch nie zu einem Unfall an dieser Stelle gekommen...
Vorgeschlagene Lösung:
- Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden an den verschiedenen Einmündungen mit Hilfsmitteln wie Spiegel und Signalisationen zu verbessern. Dazu gehört insbesondere, an der Einmündung der Grubenackerstrasse in die Schärenmoosstrasse Spiegel aufzustellen, um die Sicht bei der Abzweigung zu verbessern.
- Keine Änderungen an den Verkehrsvorschriften im Gebiet Grubenackerstrasse vorzunehmen. Die bestehenden Verkehrsvorschriften sollen mindestens bis zum Zeitpunkt beibehalten werden, bis ein Verkehrskonzept für das ganze Gebiet Grubenacker, d.h. für den bestehenden Quartierteil und das Gestaltungsplangebiet „Thurgauerstrasse West“ vorliegt.