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Tempo 30-Zone-Schartenstrasse
Beschreibung:
Das Ziel von Tempo-30-Zonen ist es, die Sicherheit und die Wohnqualität in Quartieren zu erhöhen.
Die Schartenstrasse hat sich in den letzten 10 Jahren massiv verändert und an Verkehrsvolumen zugenommen. Sehr viele KindergärtnerInnen und SchülerInnen laufen/fahren täglich der Schartenstrasse entlang zum Kindergarten oder zur Schule. Immer wieder beobachtet man Raser oder gefährliche Überholmanöver von AutolenkerInnen. Eine Temporeduktion wäre für alle FussgängerInnen und VelofahrerInnen sicherer.
Vorgeschlagene Lösung:
Tempo 30-Zone für die ganze Schartenstrasse einführen.
Das Ziel der Tempo-30-Zone ist es, die Sicherheit und die Wohnqualität in Quartieren zu erhöhen. Durch die geringe Geschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde erhöht sich die generelle Verkehrssicherheit insbesondere für FussgängerInnen sowie für RadfahrerInnen.
Der Geschwindigkeitsunterschied zwischen dem motorisierten Individualverkehr und dem Radverkehr wird erheblich reduziert, was sich positiv auf den Verkehrsfluss auswirkt. Die Anzahl riskanter Manöver der Autofahrerinnen und Autofahrer wird gesenkt und diese müssen seltener stark abbremsen oder beschleunigen, was für die Umwelt auch weniger belastend ist.
Offizielle Antwort:
Das tragende Kernkonzept der 2013 umgesetzten quartierbezogenen Tempo 30-Zonen beruht auf der Vermeidung von Schleich- / Abkürzungsverkehr durch die Quartiere, indem man ein kommunales Netz von Hauptsammelstrassen mit Normalgeschwindigkeit zur Verfügung stellt, auf dem der Verkehr gesammelt und speditiv auf die Kantonsstrassen abgeleitet wer-den kann.
Die Schartenstrasse ist im kommunalen Gesamtplan Verkehr als Hauptsammelstrasse klassifiziert und soll somit Ziel- / Quellverkehr aus den umliegenden Quartieren zielgerichtet bündeln und auf das Kantonsstrassennetz ableiten, sowie eine effiziente Verbindung für den kommunalen Binnenverkehr (Abfahrt und Ankunft innerhalb Wettingens) bereitstellen.
Die Begrenzung der zulässigen Geschwindigkeit von Hauptsammelstrassen auf 30 km/h (und die damit erforderlichen Umgestaltungsmassnahmen) wäre mit einer Verwässerung des bewährten Verkehrskonzepts verbunden, die Hauptstrassen auf Basis von Attraktivitätsanreizen (Normalgeschwindigkeit, Fahrkomfort, Übersichtlichkeit) gegenüber den Quartierstrassen zu bevorzugen. Die Aufhebung der Unterscheidung in Effizienz und Fahrkomfort könnte nachteilige Effekte auf die bestehenden verkehrsberuhigten Quartiersstrassen haben, da für Fahrzeuglenkende dann der Fokus von der schnellsten Route wieder auf die kürzeste Route wechselt.
Die Achse Schartenstrasse / Märzengasse unterscheidet sich jedoch wesentlich von den an-deren kommunalen Hauptsammelstrassen, wie zum Beispiel der Bahnhofstrasse, der Seminarstrasse oder der Zentralstrasse, da sie durch ihre Lage und die Tatsache, dass das bestehende Kantonsstrassennetz im Grossraum Baden / Wettingen überlastet ist, übermässig stark von Durchgangsverkehr betroffen ist, der in den morgen- und abendlichen Spitzenstunden vom kantonalen Netz auf die kommunale Achse Schartenstrasse / Märzengasse / Bifangstrasse ausweicht.
Es ist nicht die Aufgabe einer kommunalen Hauptsammelstrasse überkommunalen Durchgangsverkehr zu transportieren und der Kanton ist auch bestrebt, die Leistungsfähigkeit und Effizienz des Kantonsstrassennetzes durch überregionales Verkehrsmanagement und Steuerungsmassnahmen am Brückenkopf Ost und am Knoten Furttal zu erhöhen. Es ist jedoch unstrittig, dass trotzdem ein hoher Anteil an Durchgangsverkehr auf die Gemeindestrassen ausweicht.
Dem Gemeinderat ist es ein grosses Anliegen, die Sicherheit auf kommunalen Strassen stetig zu erhöhen, die Aufenthalts- und Wohnqualität zu verbessern und den nicht-motorisierten Verkehr aktiv zu fördern.
Bereits mit der Erarbeitung des kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV) in den Jahren 2015 / 2016 wurde daher unter Handlungsfeld C, Massnahmenbereich C1, festgelegt, dass für die Schartenstrasse / Märzengasse bei Bedarf geeignete Massnahmen ergriffen werden sollen, wie zum Beispiel "Verlängerung Fahrverbot bis nach Morgenspitze (Wettingen oder Baden)", "Durchfahrtswiderstand erhöhen, z. B. Massnahmen in Knotenbereichen, gestalterische Massnahmen, Verkehrsberuhigung Schartenstrasse, Abzonierung Bifangstrasse, abschnittsweise Tempo 30".
Wie mit der Beantwortung der Onlinepetition vom 22. Juni 2020 von Bruno Hunziker zu Tempo 30 auf der Märzengasse in Aussicht gestellt, wurden zwischenzeitlich die erforderlichen Schritte an die Hand genommen, um ein Betriebs- und Gestaltungskonzept für die Achse Schartenstrasse / Märzengasse erstellen zu können.
Dies bedingt umfangreiche Verkehrserhebungen zur Ermittlung des Ist-Zustandes, welche - aufgrund der pandemiebedingten Effekte auf das Verkehrsaufkommen - mehrfach verschoben werden mussten. Im November 2021 konnten die Erhebungen durchgeführt werden. Die Ergebnisse zeigen einen sehr hohen Anteil an quartierfremden Verkehr (kommunaler Binnen- und überkommunaler Durchgangsverkehr).
Aktuell ist ein Verkehrsplanungsbüro mit der Erarbeitung von Varianten beauftragt, mit dem Ziel, den Anteil quartierfremden Verkehrs zu reduzieren und den Durchgangsverkehr möglichst frühzeitig auf die Kantonsstrassen zu lenken.
Erste Variantenvorschläge werden Ende Jahr erwartet und müssen, je nach Wirkungsgrad, eng mit Baden und dem Kanton abgestimmt werden.
Im Folgejahr soll mit den Ergebnissen der Variantenprüfung ein Betriebskonzept für die Schartenstrasse entwickelt werden. Dieses stellt dann die Basis für die konkrete Umsetzung wirksamer Massnahmen dar.
Sobald das Betriebskonzept erstellt wurde, können konkrete Massnahmen geplant werden.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist allerdings noch offen, ob Tempo 30 die zielführende Lösung ist oder ob andere Massnahmen bzw. eine Kombination zielführender sind.
Roland Kuster, Gemeindeammann