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Petition für den Erhalt der Kinderintensivstation
Beschreibung:
Die Versorgung der Schwächsten ist in akuter Gefahr, weil der Fortbestand der Kinderintensivstation im Kantonsspital Graubünden gefährdet ist. Künftig sollen Spitäler in Zürich und St. Gallen (oder noch weiter entfernt) Kinder – und Frauen mit Risikoschwangerschaften aus Graubünden – und der Südostschweiz behandeln, obwohl das KSGR schon heute regelmässig Kinder aus der ganzen Schweiz übernimmt.
Hintergrund: Das Krankenversicherungsgesetz sieht vor, dass die Kantone im Bereich der hochspezialisierten Medizin (HSM) gemeinsam festlegen, welche Spitäler HSM-Leistungen anbieten dürfen. Diese Aufgabe ist an die sogenannten HSM-Organe delegiert. Diese haben aber das ursprüngliche Ziel aus den Augen verloren und stufen immer mehr medizinische Eingriffe als hochspezialisiert ein, die aber den gemeinsam festgelegten Kriterien nicht entsprechen.
Gleichzeitig fehlen in den Spitälern, welchen die HSM-Leistungen zugeteilt werden, oft die notwendigen Ressourcen, um überhaupt alle Leistungen erbringen zu können. Das trifft vor allem und gerade in der Kindermedizin zu.
Die Folge: Einwohnerinnen und Einwohner ausserhalb der entsprechenden Kantone müssten teilweise lange Anreise- und Wartezeiten für entsprechende Behandlungen in Kauf nehmen. Das wäre beispielsweise bei den relativ häufig vorkommenden Risikoschwangerschaften der Fall.
Vorgeschlagene Lösung:
Wir – die Bevölkerung in Graubünden und der ganzen Südostschweiz – wollen, dass diese Leistungsaufträge weiterhin dem Kantonsspital Graubünden zugeteilt werden:
• Früh- und Termingeborenenintensivpflege / Neonatologie
• Schweres Trauma und Polytrauma, inkl. Schädelhirntrauma bei Kindern und Jugendlichen
• Kinder-Onkologie (wie bisher mit reduziertem Leistungsauftrag als Satellitenstation des Kinderspital Zürichs)
Offizielle Antwort:
Sehr geehrter Herr Roman
Sehr geehrte Unterzeichnende
Wir haben die Petition für den Erhalt der Kinderintensivstation im Kantonsspital Graubünden und die Anliegen der Unterzeichnenden zur Kenntnis genommen. Gerne nehmen wir dazu Stellung, wobei wir dies nur allgemein tun können, weil das Planungsverfahren zur hochspezialisierten Pädiatrie und Kinderchirurgie noch läuft und wir darauf nicht eingehen können.
Die Kantone sind per Bundesgesetz (Art. 39 Krankenversicherungsgesetz) verpflichtet, die hochspezialisierte Medizin (HSM) gemeinsam zu planen. Der HSM zugeordnet werden Bereiche, die durch ihre Seltenheit, durch ihr hohes Innovationspotenzial, durch einen hohen personellen oder technischen Aufwand oder durch komplexe Behandlungsverfahren gekennzeichnet sind. In einer zweiten Phase werden die Leistungsaufträge an die Spitäler erteilt.
Von der HSM-Planung betroffen sind also grundsätzlich nur seltene, hochkomplexe Behandlungen. Bei diesen Behandlungen wird die Qualität erhöht, wenn sie auf wenige Zentren mit genügend hohen Fallzahlen, welche die Expertise und Behandlungsqualität erhöhen, konzentriert werden. Dies kommt letztlich den Patientinnen und Patienten zugute.
Die Kinderintensivmedizin als solche wird nicht durch die HSM-Planung geregelt. Im Rahmen der HSM-Planung wird folglich auch nicht über den künftigen Betrieb der Kinderintensivstation im Kantonsspital Graubünden entschieden. Darüber hat der Kanton Graubünden bei seiner Spitalplanung selbst zu entscheiden. Es geht auf der interkantonalen Ebene der HSM ausschliesslich um klar definierte Behandlungen, z.B. die Neugeborenen-Intensivpflege, die nur einen Teil der Fälle auf der Kinderintensivstation ausmachen.
Die Vergabe der Leitungszuteilungen in den Bereichen der hochspezialisierten Pädiatrie und Kinderchirurgie sowie der pädiatrischen Onkologie stehen wie erwähnt noch aus. Medial aufgenommen wurden erst die Vorschläge für die Zuteilungen. Diese Vorschläge wurden im vergangenen Winter im Rahmen einer Anhörung einem breiten Adressatenkreis zur Stellungnahme vorgelegt. Dabei hatten unter anderem die Spitäler und die Kantone die Gelegenheit, Vorbehalte gegen die Zuteilungsvorschläge einzubringen und zu begründen.
Die kritischen Stellungnahmen werden sorgfältig ausgewertet und geprüft, bevor das HSM-Fachorgan einen finalen Vorschlag für die Zuteilungen erarbeitet. Der definitive Zuteilungsentscheid wird im Verlauf des Jahres 2024 durch das HSM-Beschlussorgan gefällt, das aus zehn Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren besteht, unter anderem aus Graubünden. Bei den Zuteilungen muss sichergestellt werden, dass die Kapazitäten der Spitäler, welche einen Leistungsauftrag erhalten werden, ausreichen, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Der Bedarf der gesamten Schweizer Bevölkerung muss von den HSM-Zentren abgedeckt werden können. Zudem muss die Bevölkerung innerhalb nützlicher Frist Zugang zur Behandlung haben.
Das HSM-Planungsverfahren ist etabliert und transparent und wurde vom Bundesverwaltungsgericht mehrfach bestätigt. Wir überprüfen unsere Arbeit regelmässig. Auch der Bundesrat sieht die Kantone bei der HSM-Planung auf dem richtigen Weg. Er hielt im August 2022 in seinem aktualisierten Bericht fest, dass sich der HSM-Konzentrationsprozess positiv entwickle.
Sekretariat der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK)