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Appell: Keine neuen Hochhäuser beim Weinkreisel in Wettingen

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Appell: Keine neuen Hochhäuser beim Weinkreisel in Wettingen

Beschreibung:

Der Wettinger Gemeinderat arbeitet derzeit an der Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung (ANUP), bestehend aus der Bau- und Nutzungsordnung (BNO), dem Bauzonenplan und dem Kulturlandplan.

Falls diese Revision durchkommt, könnten neu in der Zone des Weinkreisels (beim EW und der Center-Passage) neu Hochhäuser bis zu einer Höhe von ca. 50 Metern (=18 Stockwerke) gebaut werden. Es gibt sogar schon ein konkretes Projekt der heutigen Eigentümerin der Center-Passage (Swiss Life), in welchem um den Weinkreisel zwei Hochhäuser mit 267 Wohnungen entstehen sollen.

Solche Bauten hätten massive Auswirkungen auf Wettingen:

  • Umweltfolgen (Grosser Schattenwurf. veränderter Luftaustausch in Wettingen und somit weitere Erhitzung der Zone um den Weinkreisel)
  • Infrastrukturelle Folgen (weitere Zunahme des Verkehrs, weitere Überlastung des öffentlichen Verkehrs und der Schulinfrastruktur)
  • Das Ortsbild wird entscheidend negativ verändert und widerspricht aus unserer Sicht dem Leitbild der «Gartenstadt»

Vorgeschlagene Lösung:

Wir, die Unterzeichnenden, wehren uns deshalb schon in dieser Phase gegen die geplante Revision der Allgemeinen Nutzungsplanung (ANUP) des Gemeinderats Wettingen. Wir sehen diese Pläne als widersprüchlich zum von der Gemeinde selbst vermarkteten Leitbild der «Gartenstadt Wettingen».

Der Einwohnerrat von Wettingen wird voraussichtlich bis Ende 2025 über die Revision der allgemeinen Nutzungsplanung (ANUP) abstimmen. Danach gibt es nur noch die Möglichkeit eines Referendums.

Wir fordern den Gemeinderat und den Einwohnerrat von Wettingen deshalb auf, von dieser Umzonung des Weinkreisels und vom Bau neuer Hochhäuser in Wettingen abzusehen. Wettingen soll ein Dorf bleiben!

Offizielle Antwort:

Die Nutzungsplanung der Gemeinde Wettingen, bestehend aus der Bau- und Nutzungsordnung (BNO), dem Bauzonenplan und dem Kulturlandplan, ist bereits über 20 Jahre alt. Die Nutzungsplanung wird daher gesamthaft überprüft und an die zukünftigen Herausforderungen sowie an geänderte gesetzliche Grundlagen angepasst. Der Gemeinderat ist diese Aufgabe zusammen mit der Planungskommission in einem intensiven, zweijährigen Bearbeitungsprozess angegangen.

Bei der Revision von Nutzungsplanungen ist die Bevölkerung zwingend zu orientieren und dafür zu sorgen, dass diese in geeigneter Weise mitwirken kann.

Der Gemeinderat orientierte über die angepassten und aktualisierten Planungsdokumente zum Auftakt des Mitwirkungsverfahrens an der Informationsveranstaltung im Eventsaal Tägi. Anschliessend lag der Entwurf während 60 Tagen (15. März bis 13. Mai 2024) öffentlich zur Mitwirkung auf und zur Beantwortung von Detailfragen wurden Sprechstunden angeboten. Es erfolgte eine rege Teilnahme am Mitwirkungsverfahren. 644 Einzelanträge von 96 Mitwirkenden wurden eingereicht. Es werden die aktuellen Planungsdokumente auf Grund der Mitwirkung bereinigt und ein Mitwirkungsbericht erstellt. Der Mitwirkungsbericht enthält die Stellungnahme des Gemeinderates zu allen eingegangenen Anträgen und wird nach der Verabschiedung durch den Gemeinderat veröffentlicht.

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung wird die Revision der Nutzungsplanung öffentlich aufgelegt werden.

Die Eingabe der Petition «Appell: Keine neuen Hochhäuser beim Weinkreisel in Wettingen» erfolgte nach und ausserhalb der Mitwirkungsauflage. Eine inhaltliche Stellungnahme zur Petition kann frühestens nach der Verabschiedung des Mitwirkungsberichts erfolgen.

Gemeinderat Wettingen