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Schluss mit absichtlich erzeugtem Autolärm
Beschreibung:
Auch in Erlinsbach werden die Einwohner - vor allem im Einzugsbereich der Hauptstrasse / Saalhofstrasse - seit einigen Jahren zunehmend mit absichtlich erzeugtem Lärm von Motorfahrzeugen auf der Durchfahrt zur Rennstrecke über die Saalhöhe belästigt. Vor allem die mit eigens dafür ausgestatteten Vorrichtungen zu "Brüllern" umfunktionierten Automobile haben in der letzten Zeit so massiv zugenommen, dass jetzt Korrekturmassnahmen eingeleitet werden müssen. Es handelt sich einerseits um Rennwagen vom Schlage eines Lamborghini, eines Ferrari oder eines AudiTyp R - und andererseits stark zunehmend um Kleinwagen mit widerrechtlich modifizierter Abgasanlage, welche unnötig massiven Lärm verursachen. Dies vorzugsweise an Wochentagen zwischen 16:30 und 18:30 und an Wochenenden.
Vorgeschlagene Lösung:
Die einschlägigen Rechtsnormen unseres Strassenverkehrsrechts müssen durchgesetzt werden. Es ist verboten, mit Motorfahrzeugen unnötig bzw. absichtlich Lärm zu erzeugen.
Bei allem Verständnis für das Balzbedürfnis gewisser Mitbürger und deren Begeisterungsfähigkeit für schnittig aussehende Autos, mit welchen ordentlich Radau gemacht werden kann, muss die Polizei hier einschreiten.
Deshalb sollte im Turnus an den verschiedenen bekannten neuralgischen Stellen wie z.B. im Bereich der alten Mühle oder am nördlichen Dorfausgang gesicherte Videokameras mit Lärmmessgeräten aufgestellt oder Kontrollen durch Ordnungskräfte durchgeführt werden, aufgrund derer die Fahrer direkt verzeigt oder zur Fahrzeugkontrolle nach Schafisheim aufgeboten werden können.
Ausserdem sollte die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung am Nordausgang von Erlinsbach entfernt werden, da die wenige hundert Meter währende 80er Zone von Autos und Motorrädern für lautstarke Beschleunigungsexzesse missbraucht wird.
Offizielle Antwort:
Dem Gemeinderat ist das Problem bekannt und er verurteilt diese Exzesse ebenfalls.
Für die Polizei ist das Auftreten der Raser und Poser allerdings schwierig zu fassen, zumal diese in der Regel kurzzeitig und spontan auftreten und bei den Fahrzeugen jederzeit mit Knopfdruck unter bis zu 5 Fahrmodi gewählt werden kann.
Darum legt die Stadtpolizei ihren Schwerpunkt auf die im Art. 33 VRV enthaltenen Punkte wie:
Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen dürfen, namentlich in Wohn- und Erholungsgebieten und nachts, keinen vermeidbaren Lärm erzeugen. Untersagt sind vor allem:
· andauerndes, unsachgemässes Benützen des Anlassers und unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge;
· hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf, beim Fahren in niedrigen Gängen;
· zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren;
· fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften;
· zu schnelles Fahren, namentlich mit metallbereiften Fahrzeugen, beim Mitführen von unbefestigten Ladungen und von Anhängern, beim Befahren von Kurven und Steigungen;
· Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dgl.;
· Störungen durch Radioapparate und andere Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden.
Die Stadtpolizei Aarau geht konsequent gegen solche Strassenverkehrswiderhandlungen vor, indem sie gegenüber dieser Zielgruppe (Personenwagen- und Motorradlenkende) ein besonderes und erhöhtes Augenmerk richtet und folglich regelmassig Verkehrskontrollen an neuralgischen Orten durchführt. Vielfach werden diese Verkehrskontrollen 'verdeckt' durchgeführt mit dem Ziel, möglichst viele Verkehrswiderhandlungen festzustellen und die fehlbaren Fahrzeuglenkenden in einem Strafverfahren zur Anzeige zu bringen. Derartige Verkehrskontrollen finden zum Teil aber auch 'offensiv' und öffentlich wahrnehmbar statt, um eine präventive und abschreckende Wirkung erzielen zu können. Gleichzeitig wird damit auch das Sicherheitsgefühl in der Öffentlichkeit gesteigert.
Die personellen Ressourcen der Stadtpolizei Aarau begrenzt, weshalb sie nicht immer zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein kann. Es steht jedoch täglich während 24 Stunden eine mobile Einsatz- und Sicherheitspatrouille im Dienst hat, kann diese über die 'Kantonale Notrufzentrale' der Kantonspolizei telefonisch, 062 835 81 81, jederzeit aufgeboten werden. Bei betreffenden Feststellungen kann sofort eine Polizeipatrouille der Stadtpolizei Aarau zur Kontrolle und zur Verkehrsprävention aufzubieten.
Die Stadtpolizei darf Kontrollen nur auf Kantonsstrassen innerorts Verkehrskontrollen durchführen, im Bereich Ausserort ist die Kantonspolizei zuständig.
Gemeinderat Erlinsbach AG