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Volksabstimmung über den Zukunftsraum Aarau
Beschreibung:
Aarau und die angrenzenden Gemeinden analysieren im Rahmen des Projekts "Zukunftsraum Aarau" intensiv Vor- und Nachteile einer gemeinsamen Regionalstadt Aarau. Dabei ist es teilweise bereits zu Volksabstimmungen gekommen. Die Buchser Stimmbevölkerung hat sich bis anhin noch nie zu diesem wegweisenden Projekt äussern können. Dies ist äusserst bedauerlich. Immerhin handelt es sich um einen für die Zukunft von Buchs zentralen Entscheid, den aufgrund seiner Bedeutung das Stimmvolk zu fällen hat.
Vorgeschlagene Lösung:
Das Buchser Stimmvolk soll möglichst schnell darüber entscheiden können, ob sich die Gemeinde Buchs am Projekt "Zukunftsraum Aarau" beteiligen soll.
Offizielle Antwort:
Petition "Volksabstimmung über den Zukunftsraum Aarau"
Sehr geehrte Frau Zeller Xenaki
Mit Schreiben vom 17. Juli 2018 haben wir Ihnen den Eingang der Petition „Volksabstimmung über den Zukunftsraum Aarau“ via Plattform „Petitio“ der Aargauer Zeitung bestätigt.
In der Zwischenzeit hat sich der Gemeinderat eingehend mit der Thematik Zukunftsraum Aarau befasst und kann Ihnen folgende Auskünfte erteilen.
Der Gemeinderat lehnt eine Fusion der Gemeinde Buchs mit der Stadt Aarau oder anderen Gemeinden zum aktuellen Zeitpunkt klar ab und will sich auch nicht an entsprechenden Abklärungen beteiligen. Er will sich aber der immer wieder geforderten politischen Ausmarchung keineswegs verschliessen und dem Einwohnerrat eine zeitnahe Diskussion und Beschlussfassung über die Frage einer nachträglichen Beteiligung der Gemeinde Buchs am Projekt Zukunftsraum Aarau, Phase Fusionsanalyse - d.h. solange eine Beteiligung an der nächsten Fusionsphase technisch machbar wäre, ermöglichen. Da der Einwohnerrat ohne Vorlage keinen mehrjährigen Investitionskredit beschliessen kann, unterbreitet der Gemeinderat dem Einwohnerrat zu seiner Sitzung vom 18. Oktober 2018 aus verfahrenstechnischen Gründen, aber entgegen seiner eigenen Meinung, den Antrag, für die nachträgliche Beteiligung der Gemeinde Buchs am Projekt Zukunftsraum Aarau, Phase Fusionsanalyse , einen Verpflichtungskredit von Fr. 106‘000.-- und für die gemeindeseitigen Projetbegleitungskosten einen Verpflichtungskredit von Fr. 19‘000.—zu bewilligen.
Eine Volksabstimmung über eine Teilnahme an der nächsten Projektphase des Zukunftsraums ist nur möglich, wenn der Einwohnerrat gestützt auf § 58 Abs. 2 des Gesetzes über die Einwohner -gemeinden (GG) dieses Sachgeschäft der Urnenabstimmung unterstellt. Der Gemeinderat hat diese Möglichkeit nicht.
Die Legislative hat damit am 18. Oktober 2018 zu beschliessen, ob die Stimmberechtigen von Buchs über den Beitritt zum Zukunftsraum entscheiden sollen oder nicht.
In der Beilage finden Sie die vollständige Botschaft des Gemeinderats an den Einwohnerrat.
Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Urs Affolter, Gemeindeammann, Sonja Büchli Vize-Gemeindeschreiberin