- Erfolgreich
Pro SILS Engadin: Landschaftsschutz und Wohnqualität für Alle im Einklang
Beschreibung:
Landschaftschutz und gesundes Dorfleben mit hoher Wohnqualität nachhaltig in Einklang bringen!
Mehr Wohnraum für Einheimische – gegen Spekulation:
«Erstwohnungen bleiben Erstwohnungen – Eigentum behält Bestandesschutz»
1
Keine Erstwohnungsablösung mit Ersatzabgaben – «Erstwohnungen bleiben Erstwohnungen» !
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Revision des Bundesgesetzes ZWG ins Gemeinderecht – «Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes für altrechtliche Wohnungen aufheben» das heisst «Bestandesschutz fürs Eigentum» !
3
Gemeinde Grundordnung-Zonenplanung anpassen – und zwar koordiniert und bundesrechtskonform!
Vorgeschlagene Lösung:
1
Bei Gesuchen um Ablösung von Erstwohnungen sind die Bewilligungskriterien zu präzisieren, sprich verschärfen. Zudem muss eine Ersatzabgabe auf mindestens 15% erhöht und zwingend auf einer tagesaktuelle Marktwertschätzung basieren. Dies rechtfertigt sich durch nicht laufend aktualisierte amtlichen Schatzungen, vor allem aber wegen der zum Teil erheblichen Diskrepanz von Verkehrswertschatzung zum tatsächlichen Markt-Verkehrswert im Engadin.
2
Bei «Altrechtlichen Bauten» (vor 11. März 2012) soll die Gemeinde «Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes aufheben» (Initiative NationalRat Graubünden Martin Candinas). Nach Inkrafttreten der Revision des eidgenössischen Zweitwohnungsgesetzes per 1. Oktober 2024 könnte die Gemeinde Sils dies jetzt mit dem Ihr eingeräumten Ermessen optimiert und auf die kommunalen Bedürfnisse zugeschnitten gestalten. Damit kann dem einheimischen Eigentum der Bestandesschutz gewährleistet werden und aktiv neuer Erstwohnungsraum ermöglicht werden.
3
Die Ausnützungsziffern AZ der Silser Grundordnung sind heute zum Teil sogar bundesrechtswidrig tief. Optimal koordiniert man deshalb gleichzeitig die Revision des Zweitwohnungsgesetzes mit der Zonenplanung. Man kann so mit den vorhandenen Bauwilligen durch Aufzonungen aktiv Wohnraum schaffen.