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Rettet das Motorschiff Mythen auf dem Vierwaldstättersee
Beschreibung:
Seit 90 Jahren fährt das Schiff Mythen auf dem Vierwaldstättersee. Dieses Jahr soll es verschrottet werden. Drei Luzerner haben die Idee letztes Jahr entwickelt, das Motorschiff Mythen in Luzern als Schiffsrestaurant am Quai zu stationieren.
Nach der Projekteingabe beim Kanton Luzern und der Stadt Luzern erhielten die Initianten Ende 2020 den Bescheid, dass ein Motorschiff als Schiffsrestaurant nicht bewilligungsfähig sei.
• Luzern sei keine Hafenstadt
• Und es sei nicht im Sinne der Nutzung des Sees bzw. der Seeuferanlagen, diese mit zusätzlichen gastronomischen oder touristischen Angeboten zu bespielen.
• Ein Schiff dient einem bestimmten Zweck und muss nicht unbedingt auf dem See gehalten werden, wenn es seine Lebensdauer erreicht hat.
Vorgeschlagene Lösung:
Mit der Unterstützung von Dir und der breiten Bevölkerung soll die Idee eines Schiffsrestaurant Mythen in Luzern Wirklichkeit werden. Stell Dir vor, wie Du am Ufer sitzt, den Kopf in die Sonne hältst, genüsslich ein Lozärner Buureplättli verzehrst und dazu ein kühles Luzerner Bier oder ein Glas Weisswein geniesst. Freunde sitzen um Dich herum, es wird gelacht und man unterhält sich. Es herrscht eine beflügelnde Stimmung. So lässt es sich leben.
Im Sommer ist das Motorschiff Mythen täglich geöffnet. Im Winter am Wochenende, an Feiertagen und bei schönem Wetter auch punktuell unter der Woche geöffnet sein.
Das Schiff soll erhalten bleiben und unseren Kindern und Nachfolgern als Zeitzeugnis dienen. Und ein Schiff gehört auf das Wasser und nicht auf einen Abstellplatz. Das Motorschiff Mythen muss also in irgendeiner Form weiter betrieben werden, sollte es vor der Verschrottung gerettet werden.
Willst du auch die Idee für ein Schiffsrestaurant Mythen in Luzern unterstützen? Jede Stimme zählt, um die politische Stimmung zu ändern.
Unterstütz uns und wir sitzen bald für einen Caffè, einem Bier oder dem Aperoplättli auf dem Motorschiff Mythen.
Offizielle Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 8. Juni 2021 reichten Sie die Petition mit dem Titel «Rettet das Motorschiff Mythen auf dem Vierwaldstättersee» ein. Im Petitionstext schlagen Sie vor, das ausrangierte Motorschiff Mythen in Zukunft als Schiffsrestaurant zu nutzen. Da das Thema des Baubewilligungsverfahrens in der Zuständigkeit der Baudirektion liegt, beantworte ich Ihre Anfrage gerne.
Sowohl mir persönlich wie auch meinen Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates ist bewusst, dass das Motorschiff Mythen für viele mit lebhaften Erinnerungen verbunden ist. Der Stadtrat schätzt es, dass sich zahlreiche Personen für eine Nachnutzung des Schiffes engagieren. So tönt es auf den ersten Blick sehr verlockend, sich mit Bekannten an Deck zu treffen und einen gemütlichen Sommerabend in der Luzerner Bucht ausklingen zu lassen. Betrachtet man jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen, so wird klar, dass der Kanton keine Bewilligung für das Projekt erteilen kann und dass die städtischen Behörden somit keinen Handlungsspielraum für einen allfällig positiven Baubewilligungsentscheid haben. Diese Aussagen lassen sich mit Blick auf den Ablauf der Vorabklärungen im Jahr 2020 nachvollziehen: Die Remimag AG reichte am 24. November 2020 beim Kanton Luzern, Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi), ein Gesuch für eine Vorabklärung ein. Es sollte geprüft werden, ob das Motorschiff Mythen im Bereich der Hafenanlage Tivoli für fünf Jahre verankert und als Schiffsrestaurant genutzt werden kann. Da das Projekt auf Seegebiet ausserhalb der Bauzone geplant ist, lag die Federführung der Vorabklärung bei der kantonalen Dienststelle rawi. Es ist ein Baubewilligungsverfahren nach Planungs- und Baugesetz vom 7. März 1989 (PBG; SRL Nr. 735) mit einem kantonalen Entscheid nach Wasserbaugesetz vom 17. Juni 2019 (WBG; SRL Nr. 760) mit Konzession erforderlich. Voraussetzung für eine Bewilligung sind die Zonenkonformität, der Nachweis eines öffentlichen Interessens sowie die Standortgebundenheit (§ 30 Abs. 2 WBG). Auch Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes und des Gewässerschutzes sind zu berücksichtigen.
In der Folge hat die Dienststelle rawi eine umfangreiche kantonsinterne Vernehmlassung durchgeführt und auch die Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees AG (SGV), die Korporation Luzern sowie die Stadt Luzern zu einer Stellungnahme eingeladen. In der Stellungnahme vom 17. Dezember 2020 zur Vorabklärung hält die Dienststelle rawi fest, dass aus Sicht des Gewässerschutzes weder ein öffentliches Interesse (privates, kommerzielles Anliegen) noch eine zwingende Standortgebundenheit ausserhalb der Hafenanlage vorliegt und dass das Vorhaben die Landschaftsschutzzone und die Uferschutzzone gemäss dem Zonenplan der Stadt Luzern tangiere. Abschliessend kommt der Kanton zum Schluss, dass die erforderlichen Bewilligungen für eine fünfjährige Festverankerung des Motorschiffes Mythen im Bereich der Hafenanlage Tivoli nicht in Aussicht gestellt werden können. Das Vorhaben sei nicht zonenkonform und diesem ständen überwiegende Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Gewässerschutzes entgegen. Das Projekt scheiterte somit bereits in der Vorabklärung des Kantons und es zeigte sich klar, dass der Kanton eine Bewilligung nach Wasserbaugesetz und seine Zustimmung als Grundeigentümer (Konzession) nicht erteilen würde. Dies wären nötige Voraussetzungen gewesen, dass die städtische Baudirektion als Leitbehörde im Baubewilligungsverfahren überhaupt einen Handlungsspielraum für einen allfällig positiven Entscheid hätte.
Die aufgeführten Themen diskutierte auch der Grosse Stadtrat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2021 bei der Behandlung des Dringlichen Postulats 90, Fabian Reinhard namens der FDP-Fraktion, vom 26. April 2021: «MS Mythen vor der Verschrottung retten». Eine Mehrheit des Rates lehnte das Postulat ab.
Der gesetzliche Rahmen bei Projekten auf See und ausserhalb der Bauzone ist, aus guten Gründen, eng und die Voraussetzungen für eine Bewilligung somit nicht gegeben. Der Stadtrat versteht jedoch das Anliegen der Petitionärinnen und Petitionäre, dass für das Motorschiff Mythen eine Nachnutzung gefunden werden soll. Der Charme historischer Zeitzeugen ist unbestritten. Falls sich eine bewilligungsfähige Idee finden lässt, ist der Stadtrat gerne bereit, diese zu prüfen. Ich danke Ihnen für das Verständnis, dass der Stadtrat in dieser Sache nicht selbst aktiv wird.
Freundliche Grüsse
Stadträtin Manuela Jost, Baudirektorin