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Eine Strasse für Dare (Sigi von Koeding)

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Eine Strasse für Dare (Sigi von Koeding)

Beschreibung:

Im März 2010 starb der weit über die Landesgrenze bekannte Graffiti-Writer Dare (Sigi von Koeding) nach kurzer Krankheit.
Für Basel und Graffiti weltweit war dies ein herber Verlust. Dare hat mit seinen Styles Graffiti in Europa von Anfang an geprägt und ist auch zehn Jahre nach seinem Tod noch immer präsent. Sei dies mit Bildern an der legenDAREn Basler Line oder in den Herzen und Köpfen der Menschen.
2016 haben wir bereits den Versuch unternommen die Galgenhügel Promenade im Gellert in "Sigi von Koeding Promenade" umzubenennen. Wir haben uns damals für die Galgenhügel Promenade entschieden weil diese parallel zur Gellert Line verläuft an der noch immer viele alte Bilder von Dare zu sehen sind. Leider wurde unser Vorschlag von der Nomenklaturkommission abgelehnt da die Galgenhügel Promenade eine zu geschichtsträchtige Vergangenheit habe. Eine grundsätzlich Absage für das Anliegen an sich wurde jedoch nicht erteilt.
Vier Jahre (und nur ein paar Tage nach seinem 10. Todestag) später würden wir dieses Anliegen gerne noch einmal vorbringen.
Sigi hätte sich diese Ehre mehr als verdient.
Wir würden uns über möglichst viel Unterstützung freuen. Es wäre schön wenn der Nomenklaturkommission noch einmal aufgezeigt werden könnte wie viele Menschen dieses Anliegen unterstützen würden.

Vorgeschlagene Lösung:

Wir sind der Meinung dass Basel eine Strasse in "Sigi von Koeding Strasse" (oder Promenade, was auch immer) umbenennen müsste. Dies könnte eine bestehende Strasse sein (zum Beispiel die Singerstrasse, direkt in Gleisnähe) oder auch eine neu gebaute.

Offizielle Antwort:

Regierungsratsbeschluss vom 30. Juni 2020 Petition «Eine Strasse für Dare (Sigi von Koeding)»

Sehr geehrter Herr Tombola
Sie und Ihre Mitunterzeichnenden haben die Online-Petition «Eine Strasse für Dare (Sigi von Koeding)» über die Internetplattform «petitio.ch» am 15. April 2020 bei der Staatskanzlei einreichen lassen.
Die Zuständigkeit für die Strassenbenennung ist im Kanton Basel-Stadt in der Bau- und Planungsverordnung (BPV vom 19. Dezember 2000 (SG 730.110) geregelt. Gemäss § 22 Abs. 1 BPV entscheidet das Justiz- und Sicherheitsdepartement auf Antrag der Nomenklaturkommission über die Namen von Strassen in der Stadt Basel sowie über die Namen von Kantonsstrassen. Dementsprechend ist die Nomenklaturkommission - als Fachkommission für geografische Namen – zuständig für die Ausarbeitung und Beantragung von Strassennamen.
An die Nomenklaturkommission werden von verschiedenen Seiten Namen von Persönlichkeiten herangetragen, nach denen eine Strasse benannt werden könnte. Diese prüft die einzelnen Vorschläge und merkt sie sich für die Gelegenheit einer passenden Benennung vor. Dies gilt insbesondere, wenn der Name einer historischen Persönlichkeit vorgeschlagen wird, deren allgemeine Bekanntheit und Wirkung die Jahrzehnte überdauert hat oder überdauern wird. In erster Linie werden dabei Persönlichkeiten mit engem Bezug zu Basel berücksichtigt.
Jedoch können an die Nomenklaturkommission herangetragene und von ihr als grundsätzlich geeignet angesehene Benennungsvorschläge regelmässig nicht ohne weitere im gewünschten Zeitraum oder auf eine vorgeschlagene Weise umgesetzt werden. Die Basler Benennungspraxis ist auf in sich stimmige und nachhaltige Lösungen sowie auf den Konsens von Behörden, Grundeigentümerschaft und Bevölkerung ausgerichtet. Umbenennungen gibt es nur selten und Personennamen werden in Basel bei der Strassenbenennung eher zurückhaltend eingesetzt, wobei hier auch der politische Wille auf eine vermehrte Ehrung von Frauen zu beachten ist. Ein Personenname muss, wie jeder andere Name, zu der zu benennenden Örtlichkeit bzw. deren Umgebung passen und sich letztlich gegen andere in Frage kommende Personennamen oder Bezeichnungen durchsetzen.
Nut dem Vorschlag einer Strassenbenennung nach Sigi von Koeding (1968.2010; Künstlername DARE) hat sich die Nomenklaturkommmission bereits 2016 und 2019 auseinandergesetzt. Sie hält den Basler Graffiti-Writer grundsätzlich als für eine öffentliche Ehrung durch einen Strassennamen denkbar und hat sich seinen Namen für eine entsprechende Gelegenheit vorgemerkt. Ob und wann dieser Name schliesslich zur Anwendung gelangen könnte, kann derzeit aber noch nicht gesagt werden.

Mit freundlichen Grüssen
Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Elisabeth Ackermann, Präsidentin und Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin