Coronavirus im Stundenlohn

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Beschreibung:

Erwerbsausfall der Arbeitnehmer mit unbefristeten Arbeitsvertrag im Stundenlohn zu Coronazeiten

Gemäss den aktuell geltenden Auflagen, werden Arbeitnehmende im Stundenlohn erst entschädigt, wenn sie mindestens 6 Monate im Betrieb angestellt sind. Das ist ein Killerkriterium für viele Arbeitnehmer/innen im Stundenlohn mit unbefristetem Arbeitsvertrag.

Durch die angedrohten verschärften Massnahmen und kantonalen und oder vom Bund verordneten Zwangsschliessungen/ Kürzung der Öffnungszeiten , geraten daher viele Arbeitnehmer/innen im Stundenlohn in Existenznöten.

Bereits die Situation im Frühjahr 2020 verschärfte die Situation der Betroffenen massiv. Nun droht erneut eine Verschärfung der finanziellen Situation.

Das Ziel dieser Petition ist es, das Kriterium der 6 Monaten um für den Erwerbsausfall entschädigt zu werden, abzuschaffen.

Vorgeschlagene Lösung:

Das Kriterium, dass Arbeitnehmer/innen im Stundenlohn mindestens 6 Monate angestellt sein müssen im Betrieb, um für den Erwerbsausfall entschädigt zu werden, muss entfallen.

Alle weiteren Kriterien wie:

  • ungekündigtes Arbeitsverhältnis
  • Arbeitsausfall ist voraussichtlich nur vorübergehend
  • Arbeitszeit ist kontrollierbar, bzw. Arbeitsausfall bestimmbar
  • Arbeitsausfall macht mindestens 10% der Arbeitsstunden aus
  • betroffene Arbeitnehmer/innen sind mit Kurzarbeit einverstanden

sind völlig ausreichend.