- Erfolgreich
- Beantwortet
Stopp der Schlammschlacht gegen den Gemeindemitarbeiter
Beschreibung:
Und wieder ins Fettnäpfchen getreten: Unsere Gemeindepolitiker und Schulpflege scheinen sich in der öffentlichen Medienlandschaft profilieren zu wollen. Dies auf Kosten eines langjährigen, von allen geschätzten Mitarbeiters, der nur seinen Job gemacht hat, im Gegensatz der Schulpflege und des Gemeinderates. Um den Grund der Steuererhöhung (aber das ist eine andere Geschichte) vor Vandalismus zu schützen, sollte besagter Mitarbeiter eigentlich für sein Handeln gelobt werden. Seitens des Gemeinderates und der Schulpflege fordere ich per sofort einen Rückzug des laufenden Verfahrens, einen sofortigen Stopp der Zwangsbeurlaubung des betroffenen Mitarbeiters, eine Entschuldigung ihm gegenüber, und zuletzt Vorschläge der Verantwortlichen zur Vorbeugung von Vandalismus an/in/um Gebäude unserer Gemeinde. So schlage ich vor, diese Forderungen per Unterschriftensammlung zu stärken. Ich bin gerne bereit diese zu starten. Ich bitte um Rückmeldung diesbezüglich
Vorgeschlagene Lösung:
Seitens des Gemeinderates und der Schulpflege fordere ich per sofort einen Rückzug des laufenden Verfahrens, einen sofortigen Stopp der Zwangsbeurlaubung des betroffenen Mitarbeiters, eine Entschuldigung ihm gegenüber, und zuletzt Vorschläge der Verantwortlichen zur Vorbeugung von Vandalismus an/in/um Gebäude unserer Gemeinde.
Offizielle Antwort:
Medienmitteilung vom 7. November 2019
Gemeinsames Communiqué
des Gemeinderates Mägenwil und des betroffenen Mitarbeiters
Die Installation der Kamera, welche die Überwachung des Eingangsbereichs und der Fenster der Doppelturnhalle der Gemeinde Mägenwil ermöglichte, hatte den Gemeinderat bewogen, den betroffenen Mitarbeiter von seiner Arbeitspflicht freizustellen und gleichzeitig ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Zwischenzeitlich wurden sämtliche Aspekte aufgearbeitet, zahlreiche Gespräche geführt und mit dem Mitarbeiter konnte eine gemeinsame, tragbare Lösung gefunden werden.
Unbestritten ist, dass die Kamera vom Mitarbeiter aus datenschutzrechtlicher Hinsicht widerrechtlich installiert wurde, was diesem auch bewusst und von ihm von Anfang an zugestanden war. Umgehend wurde die Kamera deshalb auch entfernt. Strafrechtlich hat sich der Mitarbeiter aber nichts zu Schulden kommen lassen, was auch die Staatsanwaltschaft nach eigenen Abklärungen ausdrücklich festhält.
Das Disziplinarverfahren wurde durch den Gemeinderat gegenüber dem betroffenen Mitarbeiter mit einer disziplinarischen Massnahme beendet. Gleichzeitig wurde eine Weiterbeschäftigung mit teilweise neu festgelegtem Tätigkeitsbereich definiert, welche in den nächsten Tagen umgesetzt wird.
Mit Abschluss der allseitigen Bemühungen wurde die Basis für eine gute gemeinsame Zusammenarbeit gelegt. Gleichzeitig haben die Parteien gemeinsam und übereinstimmend entschieden, dass keine weitere Kommunikation erfolgt und keine weiter gehenden Auskünfte erteilt werden.
Mägenwil, 7. November 2019
Gemeinderat Mägenwil