- Erfolgreich
- Beantwortet
Verkehrsbefreiung Landhausquai Samstag ganztags
Beschreibung:
Fahrverbot am Landhausquai am Samstag ganztags.
Der Landhausquai ist ein beliebter Treffpunkt für jung und alt. Derzeit ist der Landhausquai werktags ab 11:30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen verkehrsbefreit. Zu dieser Zeit dürfen die Restaurants Tische auch an die Aareseite stellen.
Diese Petition fordert die Verkehrsbefreiung am Samstag ganztags und die Bewilligung für die gastronomischen Betriebe, am Samstag ganztags Tische an die Aare- und die Hausseite aufstellen zu dürfen.
Insbesondere bei gutem Wetter treffen sich auch am Samstag Morgen schon zahlreiche Leute am Landhausquai, die froh wären, wenn weniger motorisierter Verkehr wäre und dafür mehr Sitzplätze an der Sonne.
Offizielle Antwort:
Sehr geehrter Herr Marti
Nach Rücksprache mit der Stadtpolizei sowie dem Stadtbauamt nehmen wir wie folgt Stellung:
Das Verkehrsregime in der Altstadt wurde im Rahmen der Einführung der Begegnungszone sehr intensiv und detailliert besprochen. Der Gemeinderat hat am 18. Januar 2005 das entsprechende Langsamverkehrskonzept verabschiedet.
Am 3. Mai 2011 hat der Gemeinderat die zeitliche und räumliche Ausweitung der Altstadtsperre beschlossen. Auslöser dafür waren unter anderem ein am 4. Dezember 2009 eingereichter Antrag der IG Landhausquai sowie ein Antrag der Stadt-, und Gewerbevereinigung vom 16. Dezember 2009. Somit ist der Landhausquai seit fünf Jahren ab 11.30 Uhr für den motorisierten Verkehr gesperrt.
Ein Fahrverbot für den motorisierten Verkehr am Samstagmorgen beim Landhausquai kann aus logistischen Gründen aufgrund des bestehenden Verkehrregimes in der Altstadt nicht umgesetzt werden. Einerseits müssen auch am Samstagmorgen bestimmte Betriebe mit Waren beliefert werden können. Anderseits ist bedingt durch den Gemüsemarkt in der Haupt-/ Gurzelngasse und die drei Torsituationen (Biel- / Franziskaner- / Baseltor) die Altstadt nur über den Landhausquai respektive Ritterquai mit grossen Lieferfahrzeugen befahrbar.
Da die Petition öffentlich war, haben auch betroffene Liegenschaftseigentümer Kenntnis davon erhalten. Bei uns ging denn auch eine entsprechende Rückmeldung dazu ein. Darin wird festgehalten, dass der Landhausquai bereits genügend beansprucht werde und im Interesse der Mieter der Geschäftsliegenschaften die Zufahrt am Samstagvormittag weiterhin uneingeschränkt möglich sein soll und somit das Anliegen der Petitionäre abzulehnen sei.
Wir sind uns bewusst, dass der Landhausquai für viele Menschen primär ein Ort ist, wo man sich gerne und vor allem draussen aufhält und etwas Feines konsumiert. Ebenso haben wir natürlich Verständnis für die Gastwirtschaftsbetriebe, die alle Möglichkeiten ausnützen müssen, ihre notwendigen Umsätze und damit schliesslich Erträge zu erzielen. Dem gegenüber stehen die Interessen derjenigen, welche den Landhausquai für anderes benützen müssen, nämlich als Zu- und Wegfahrt sei es als Mieterin oder Mieter, sei es als Betreiber eines Geschäftes oder eines Markstandes in der Innenstadt. Für beide gibt es keine Alternativrouten.
Eine Stadt lebt davon, dass die verschiedenen Interessen unter einen Hut gebracht werden – die Interessen der Arbeit, der Freizeit, der Unterhaltung, des Wohnens. Es braucht deshalb ein gewisses Gleichgewicht zwischen Freiheit und Einschränkung all dieser Nutzungsarten. Wir sind der Auffassung, dass die Erfüllung der Petition dieses Gleichgewicht zu stark stören würde und sie deshalb nicht im Gesamtinteresse unserer Stadt liegt.
Wir hoffen auf ihr Verständnis für unsere Petition.
Kurt Fluri, Stadtpräsident