Bessere Eltern-Unterstützung für externe Kinderbetreuung in Lupsingen
Beschreibung:
Die Gemeinde Lupsingen definiert in ihrem «Reglement über die familienergänzende Betreuung» die Entlastung der Eltern in Bezug auf die externe Kinderbetreuung.
Die Berechnung der Betreuungsgutschriften ist zu tief angesetzt.
So erhält z.B. eine Familie mit zwei Kindern ab einem steuerbaren Haushalts-Jahreseinkommen von CHF 85'000 keine Beiträge an die familienergänzende Betreuung mehr.
In Liestal würde die gleiche Familie für zwei Kita-Tage von der Gemeinde eine monatliche Unterstützung von über CHF 900.- erhalten.
Vorgeschlagene Lösung:
Wir ersuchen den Gemeinderat, die massgebenden Einkommen zeitgemäss anzupassen und sich dabei an Gemeinden wie Liestal zu orientieren.
Eine finanzielle Entlastung der Eltern in der Kinderbetreuung ermöglicht Familie und Beruf zu vereinbaren, erhöht die Chancengleichheit und führt kurz- und langfristig zu höheren Steuereinnahmen für die Gemeinde.