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Nein zur "Alliswiler Staumauer" - Ja zum Schutz der Landschaft Hallwilersee
Beschreibung:
In Boniswil im Dorfteil Alliswil droht eine der grössten Bausünden im Seetal.
Mit fast 100m! Länge und 11m Höhe ist ein riesiges Wohngebäude geplant.
Am ganzen Hallwilersee gibt es kein vergleichbar wuchtiges Gebäude.
Es soll in unmittelbarer Nähe des Seeuferweges mitten im dörflichen Alliswil gebaut werden und wird in seiner Höhe und Länge weit herum sichtbar sein.
Für die knapp 30 Wohnungen fehlt die ÖV Anbindung. Es ist darum mit massiv mehr Verkehr zu rechnen.
Vorgeschlagene Lösung:
Unser Ziel ist es, dass das Projekt abgelehnt wird.
Es soll redimensioniert und landschaftsverträglich gebaut werden.
Wir fordern den Gemeinderat Boniswil auf, seine Verantwortung wahrzunehmen und eine Bewilligung nur dann zu erteilen, wenn eine gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild gewährleistet ist.
Helft mit eurer Stimme mit, diesen rücksichtslosen Renditebau zu verhindern!
Offizielle Antwort:
Stellungnahme des Gemeinderates
Der Gemeinderat hat Verständnis dafür, dass ein Überbauungsprojekt in dieser Grösse im bisher locker überbauten Quartier Diskussionen auslöst. Die Behörde nimmt diese Anliegen ernst. So hat sie bereits am 9. November 2020 eine Delegation von besorgten Quartierbewohnern zu einer Aussprache empfangen und ihnen dabei die gesetzlichen Aufgaben und Möglichkeiten von Gemeinderat und Gemeindeversammlung erläutert. Im vorliegenden Fall ist die Behörde von Gesetzes wegen verpflichtet, das Baugesuchsverfahren korrekt durchzuführen.
Nach seinem Eingang ist das Baugesuch auf seine formelle Vollständigkeit hin geprüft worden. Als diese feststand, ist es ausgeschrieben worden, ohne dass das Gesuch bereits in allen Details auf seine Übereinstimmung mit den Vorschriften geprüft worden ist. Dafür hat jede Bauherrschaft einen gesetzlichen Anspruch. Die Auflage bedeutet aber nicht, dass der Gemeinderat das Baugesuch praktisch bereits «durchgewunken» hat, wie in den sozialen Medien kolportiert worden ist. Das Verfahren für ein korrekt eingereichtes Baugesuch muss ergebnisoffen gestartet werden. Der Gemeinderat darf sich nicht vor der Durchführung des Verfahrens schon festlegen, sonst macht er sich befangen.
Während der öffentlichen Auflage sind beim Gemeinderat diverse Einwendungen von Anwohnern und Verbänden eingegangen. Diese Einwendungen sind inzwischen der Bauherrschaft zugestellt worden mit der Aufforderung dazu Stellung zu nehmen.
Ein Exemplar des Baugesuchs ist der kantonalen Abteilung für Baubewilligung zugestellt worden. Die Zustimmung des Kantons ist erforderlich, weil das Bauvorhaben im Gewässerabstand von zwei eingedolten Bächen liegt. Dabei soll ein Bach gemäss Projekt geöffnet und verlegt werden. Die kantonale Zustimmung ist Voraussetzung für eine Baubewilligung.
Wenn der Entscheid des Kantons über das Bachprojekt und die Stellungnahme der Bauherrschaft zu den Einwendungen vorliegt, wird der Gemeinderat den nächsten Schritt des Verfahrens beschliessen.
Im Rahmen der umfangreichen baupolizeilichen Prüfung des Bauvorhabens auf seine Übereinstimmung mit allen Gesetzesvorschriften, muss auch abgeklärt werden, ob sich dieses aussergewöhnliche Bauvorhaben ins Orts- und Landschaftsbild einfügt. Der Gemeinderat ist sich dabei seiner Verantwortung bewusst.
GEMEINDERAT BONISWIL
Gemeindeammann
Gérald Strub
Gemeindeschreiber
Rudolf Holliger