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Strompreise Grabs
Beschreibung:
Grabs hat für 2021 ein neues Strompreismodell installiert, das Nachtstrombezüge zu tieferen Preisen nicht mehr ermöglicht. Das hat für NT-Bezüger -speziell Wärmepumpen,-boiler Betreiber- fatale finanzielle Konsequenzen.
Grabs hat die Tarife von 2016 bis 2020 bereits um 35%HT und 26%NT erhöht, mit der Folge, dass im Bereich "Strom" Ueberschüsse in Millionenhöhe angefallen sind. Dies obwohl sich die Höhe der Gebühren gem. bundesrichterlicher Rechtssprechung am Kostendeckungsprinzip orientieren sollte.
Die Tarife zählen schweizweit zu den höchsten.
Im Vergleich mit umliegenden Gemeinden - welche weiterhin ein Modell mit Nachtangebot od. Sondertarif anbieten - ist für einen Verbraucher mit Wärmepumpe die N e t z n u t z u n g 47% teurer.
Vorgeschlagene Lösung:
Mit unserer Petition fordern wir, den übermässigen, ungerechtfertigten Einheitstarif (im speziellen f. die N e t z n u t z u n g) schnellmöglichst abzusenken oder das bisherige Modell mit HT/NT auf Preisbasis 2020 wieder einzuführen.
Offizielle Antwort:
Wichtiger Hinweis: Da keine Beilagen auf diese Plattform geladen werden können, finden Sie diese zusammen mit der unterzeichneten Antwort auf der Gemeindehomepage: www.grabs.ch - unter der Rubrik "News".
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Gemeinderat hat sich an seiner Sitzung vom 17. Mai 2021 mit Ihrer "Petition: Strompreise Grabs" befasst.
Einleitend danken wir Ihnen für Ihr Interesse am politischen Geschehen.
Mit Ihrer Petition fordern Sie, den übermässigen, ungerechtfertigten Einheitstarif (im speziellen für die Netznutzung) schnellst möglichst abzusenken oder das bisherige Modell mit HT/NT auf Preisbasis 2020 wieder einzuführen.
Wir werden Ihr Anliegen genauestens prüfen. Allerdings bleiben die heutigen Tarife für ein Jahr gültig. Eine Tarifanpassung ist erst wieder ab 01. Januar 2022 möglich. Wir können Ihnen jedoch zusichern, dass sich die Betriebskommission der Technischen Betriebe Grabs und der Gemeinderat mit dieser Thematik wieder intensiv befassen werden. Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und werden zuerst die Nachkalkulation der Tarife 2020 vornehmen und all diese Erkenntnisse in die Preisgestaltung 2022 aufnehmen.
Bezüglich Ihrer Intervention und der Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:
Veränderte Bezugsspitzen
Durch den Zubau von diversen Photovoltaikanlagen hat sich der Lastgang der Technischen Betriebe Grabs (TBG) in den letzten Jahren komplett verändert. Das heisst, die Bezugsspitzen im Netz haben sich verschoben. Die Spitzenlasten waren früher hauptsächlich über die Mittagszeit am Tag. Heute sind diese am frühen Morgen oder Abend, teilweise sogar in der Nacht. Da sich der Lastgang nicht nur in Grabs geändert hat, haben die TBG zusammen mit den Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) von Buchs, Walenstadt, Quarten und Maienfeld das neue Tarifmodell mit den Einheitstarifen ausgearbeitet und auf das Jahr 2021 eingeführt.
Der Einheitstarif lässt den EVU Freiraum über die Steuerung der Verbraucher (z.B. Boiler). Diese Verbraucher können somit unabhängig von der Tageszeit geschaltet werden. Durch eine individuelle Schaltung der verschiedenen Verbraucher kann der Lastgang gegenüber unserem Vorlieferanten geglättet werden. Dies ermöglicht bessere Einkaufskonditionen, welche wiederum den Kunden zurückgegeben werden. Im Gegenzug können die Kunden frei entscheiden, ob ihre Verbraucher durch die TBG oder eigenständig gesteuert werden. Mit diesem Schritt entsprechen wir der Energiestrategie 2050 und fördern den Energieverbrauch am Ort der Gestehung.
Strompreise
Die Strompreise, welche aus dem Netznutzungspreis, dem Energiepreis sowie den Abgaben bestehen, werden jährlich aufgrund der jeweils aktuellen Kalkulation neu festgelegt. Die Kalkulation basiert auf der aktuellen Kostenrechnung und aus dieser ergeben sich die Preise für das folgende Jahr. Durch die Umstellung im Jahr 2019 auf das Rechnungsmodell der St.Galler Gemeinden (RMSG) wurden neue Parameter gesetzt. Mit der Einführung des RMSG wurden die Abschreibungsdauern der Anlagen massgeblich erhöht, was sich auf den aktuellen Gewinn auswirkt, welcher sich aus den kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen ergibt. Der Gemeinderat Grabs hat sich in seiner Strategie bei der Umstellung auf RMSG gegen eine Aufwertung bereits abgeschriebener Anlagen festgelegt.
Die eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) überwacht die Preise und Tarife im Elektrizitätsbereich, ebenso definiert sie die Rahmenbedingungen für die Kalkulation. Die Kommission kann ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen untersagen oder zu hohe Preise absenken. Sämtliche Elektrizitätsversorgungsunternehmen der Schweiz sind verpflichtet, ihre Preise für das folgende Jahr, bis jeweils Ende August der ElCom einzureichen. Seit der Einführung der neuen Kostenrechnung im Jahr 2019 können die Kosten genauer und nach den Vorgaben der ElCom zugeordnet werden.
Bis zur Einführung der neuen Kostenrechnung waren die Stromkosten in Grabs zu tief berechnet, was sich seither mit entsprechenden Preisaufschlägen auswirkt. Bei umliegenden EVU war genau das Gegenteil der Fall. Diese Gemeinden müssen aktuell einen massgeblichen Betrag, welcher in früheren Jahren ungerechtfertigt eingenommen wurde, den Kunden zurückerstatten. Dies wirkt sich massgeblich auf die Netznutzungskosten aus.
Preisvergleich
Aus den obgenannten Ausführungen ist ersichtlich, dass auch Buchs 2021 auf den Einheitstarif gewechselt hat. Die Preise der TBG werden mehrheitlich mit den Preisen des EW Buchs verglichen, da Buchs für das Jahr 2021 sehr tiefe Preise beschlossen hat. Diese entstehen durch die Überdeckung der vergangenen Jahre, welche ab diesem Jahr gemäss Weisung der ElCom (verteilt auf drei Jahre) an die Kunden zurückbezahlt werden müssen.
In Ihrer Beschreibung der Petition steht, dass die Tarife von 2016 bis 2020 bereits um 35% HT und 26% NT erhöht wurden, mit der Folge, dass im Bereich "Strom" Überschüsse in Millionenhöhe angefallen sind.
Aufgrund dessen haben wir einen Preisvergleich 2016-2020 zwischen Buchs und Grabs gemacht. Bei diesem Preisvergleich ist ersichtlich, dass über die vorgenannte Zeitspanne eine Grabser 4.5 Zimmerwohnung weniger hohe Stromrechnungen hatte als in Buchs. Dies war auch für ein Einfamilienhaus mit Boiler der Fall. Einzig ein Einfamilienhaus mit Wärmepumpe bezahlte in Grabs während dieser fünfjährigen Periode insgesamt knapp 70 Franken mehr. 2021 ist nun Buchs bedeutend günstiger, da sie eine hohe Überdeckung haben und diese innerhalb der nächsten drei Jahre an die Kundschaft zurückgeben müssen.
Überschüsse im Bereich "Strom"
Gerne nehmen wir auch noch auf die Überschüsse im Bereich "Strom" in Millionenhöhe Stellung. Die Überschüsse im Bereich "Strom" 2012-2020 der TBG waren wie folgt:
2012 CHF 1'942'626.31
2013 CHF 1'909'541.96
2014 CHF 1'857'245.75
2015 CHF 1'510'644.42
2016 CHF 1'448'204.75
2017 CHF 1'402'413.18
2018 CHF 1'345'290.72
2019 CHF 1'338'834.64
2020 CHF 1'051'980.24
Aus dieser Aufstellung ist ersichtlich, dass die Gewinne seit 2012 stetig abnehmen. In früheren Jahren wurden hohe zusätzliche Abschreibungen vorgenommen oder auch Vorfinanzierungen, welche aufgrund fehlender Verwendung per 31. Dezember 2019 zu den Ausgleichsreserven "Strom" zugewiesen wurden. Aufgrund der Einführung des neuen Rechnungsmodells RMSG im Jahre 2019 sind keine zusätzlichen Abschreibungen mehr zulässig. Nach Art. 130 Absatz 1 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) ist der erwirtschaftete Gewinn, welcher nicht für Reserven benötigt wird, an die Politische Gemeinde abzuliefern. Aufgrund der hohen Ausgleichsreserven "Strom" von fast 8 Mio. Franken hat der Gemeinderat 2019 und 2020 vorgeschlagen, das Jahresergebnis der Politischen Gemeinde Grabs zuzuweisen. Beiliegend senden wir Ihnen ein Diagramm dieser Überschüsse, wo auch die entsprechende Verwendung ersichtlich ist. Diese Verwendung wurde jeweils an den Bürgerversammlungen bzw. Urnenabstimmungen seitens der Bevölkerung genehmigt.
Bisherige Strompreisanpassungen
Die Strompreise wurden jeweils angepasst, da die TBG im Energiehandel ein Defizit erzielten. Bis und mit 2018 wurden Überabschreibungen getätigt, da dies noch zulässig war. Da die Anlagen in der Finanzbuchhaltung zu einem grossen Teil bereits abgeschrieben wurden, werden nun hohe Überschüsse erzielt. In der Betriebsbuchhaltung – welche Grundlage für die Strompreiskalkulation ist – müssen die kalkulatorischen Abschreibungen berücksichtigt werden, daher sind dort die Überschüsse entsprechend tiefer. Die Preise bewegen sich in den von der ElCom definierten Richtlinien. Die ElCom hat die Preise jeweils geprüft und bis heute nie beanstandet.
Wir hoffen Ihnen mit diesen Erläuterungen die Tarifanpassung für das Jahr 2021 und die Einführung des Einheitstarifes transparent gemacht zu haben.
Die Betriebskommission der Technischen Betriebe Grabs und der Gemeinderat werden sich mit der gesamten Thematik für die Preisgestaltung 2022 wieder intensiv befassen. Es ist jedoch nicht vorgesehen, das 2021 von verschiedenen Gemeinden neu eingeführte Tarifmodell mit den Einheitstarifen wieder aufzugeben.
Der Gemeinderat bedankt sich nochmals für Ihr grosses Engagement und zählt auf Ihr Verständnis zu den 2021 gültigen Tarifen.
Freundliche Grüsse
NAMENS DES GEMEINDERATES
sig. Niklaus Lippuner, Gemeindepräsident
sig. Werner Hefti, Ratsschreiber
Niklaus Lippuner, Gemeindepräsident / Werner Hefti, Ratsschreiber