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Pilotprojekt: Club-Öffnungszeiten bis 6:00 a.m. für ein pulsierendes Aarau
Beschreibung:
Jugendliche und junge Erwachsene finden in Aarau immer weniger ein ansprechendes Nachtleben. Konsequenz: Sie gehen nach Zürich in den Ausgang. Ohne pulsierendes Nachtleben verliert Aarau jedoch seinen städtischen Charakter und die Region sein Zentrum.
Ein attraktiver Club ist ein Club, der die ganze Nacht geöffnet hat, bis 6:00 morgens an den Wochenenden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Stadt Aarau künftig deutlich grosszügiger Bewilligungen für Club-Öffnungszeit bis 6:00 vergibt.
Vorgeschlagene Lösung:
Wir schlagen der Stadt Aarau vor, ein Pilotprojekt zu starten, dass die Auswirkungen von verlängerten Öffnungszeiten auf das Stadtleben zeigt.
Pilotprojekt:
Während dreier Monate werden alle Clubbetreiber in Aarau an den Wochenenden bis 6:00 a.m. geöffnet haben. Anschliessend wertet die Stadt Aarau zusammen mit den Clubbetreibern und den Anwohner die Versuchsphase aus. Auf Basis der Ergebnisse entscheidet die Stadt Aarau, in welchem Masse sie die Bewilligungspraxis lockert.
Offizielle Antwort:
Sehr geehrter Herr Benz
Mit Schreiben vom 5. Januar 2017 gelangt "Petitio", Partner der Aargauer Zeitung, Aarau, an die Stadtpräsidentin und übermittelt hierbei Ihre Petition, welche die Stadt Aarau betrifft. Sie und über 200 Mitunterzeichnende wenden sich mit dem Ersuchen an den Stadtrat, ein Pilotprojekt zu starten, welches Club-Öffnungszeiten bis 6:00 a.m. für ein pulsierendes Aarau ermöglicht. Sie beschreiben Ihr Anliegen und unterbreiten einen Lösungsvorschlag.
Ein in die gleiche Richtung stossender Antrag wurde durch die Projektgruppe "Attraktive Altstadt für Junge und Junggebliebene" bereits einmal eingereicht und vom Stadtrat mittels Schreiben, unter anderem auch an Sie, am 28. November 2016 beantwortet.
Seither hat sich die Ausgangslage für den Stadtrat nicht verändert. Der Vorschlag kann aus rechtlichen Gründen nicht umgesetzt werden. Dementsprechend kann auch Ihrem erneuten Ersuchen nicht stattgegeben werden.
Mit der Ablehnung der Testphase spricht sich der Stadtrat nicht per se gegen verlängerte Öffnungszeiten aus. Die Prüfung dieses Anliegens muss jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Somit ist es den einzelnen Betrieben weiterhin möglich, nach § 4 des Gastgewerbegesetzes um verlängerte Öffnungszeiten zu ersuchen.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme.
Jolanda Urech, Stadtpräsidentin / Stefan Berner, Vize-Stadtschreiber