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AKW Leibstadt: Sofortiger Rückzug der Bewilligung durch das ENSI

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AKW Leibstadt: Sofortiger Rückzug der Bewilligung durch das ENSI

Beschreibung:

Kühlversagen in Leibstadt: Ursache für Schäden unbekannt – AKW soll trotzdem ans Netz
Das Wichtigste in Kürze:
Das Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) steht seit August 2016 still. Bei der Jahresrevision hatte man im Reaktor Brennelemente entdeckt, die stark oxidiert waren.
Im KKL traten kritische Siedezustände auf. Die Kühlung der Brennstäbe im Reaktor hat zeitweise versagt.
Die Ursache ist noch nicht geklärt.
Das Atomkraftwerk soll in den nächsten Tagen wieder ans Netz, allerdings bei verminderter Leistung.
Der Direktor des KKL, Andreas Pfeiffer, bestätigt gegenüber der «Rundschau», dass kritische Siedezustände im Reaktor, sogenannte Dryouts, der Grund für die Befunde waren. «Lokal und zeitlich begrenzt hat die Kühlung nicht der Auslegung des Reaktors entsprochen», räumt Pfeiffer ein. Das KKL habe die Problematik zusammen mit dem Brennelemente-Hersteller Westinghouse bereits 2015 erkannt und umgehend die Behörden verständigt, so Pfeifer. Die Öffentlichkeit habe man bislang nicht informiert, weil die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen seien, sagt der KKL-Werksleiter.

Beruhigend ist die keineswegs! 2014 bekannt und erst gestern erfuhr es die Öffentlichkeit und zwar nur weil es die Rundschau an den Tag brachte!

Vorgeschlagene Lösung:

Sofortiger Rückzug der Bewilligung durch das ENSI zum Wiederhochfahren des AKW Leibstadt, bis die Fehler gefunden wurden! (und zwar nicht zeitnah in einem Jahr, sondern umgehend)

Offizielle Antwort:

Sehr geehrter Herr Fetzer

Das ENSI hat von Petitio, dem Partner der Aargauer Zeitung, Ihre Petition unter dem Vermerk „AKW Leibstadt: Sofortiger Rückzug der Bewilligung durch das ENSI“ erhalten. Wir nehmen diese zur Kenntnis und nehmen dazu folgende Stellung:

Das ENSI ist in der Schweiz die Aufsichtsbehörde des Bundes für die nukleare Sicherheit und Sicherung der Kernanlagen. Es wacht darüber, dass die Betreiber dieser Anlagen die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Es setzt seine Forderungen unabhängig von wirtschaftlichen oder politischen Überlegungen durch.

Wir nehmen Ihre Ängste und Sorgen ernst. Wir können Ihnen versichern, dass wir die Freigabe für das Wiederanfahren des Kernkraftwerks Leibstadt (KKL) nach der mehrmonatigen Revision erst erteilt haben, nachdem wir uns davon überzeugt hatten, dass die Anlage die Sicherheitsanforderungen des Gesetzgebers erfüllt und damit ein sicherer Betrieb gewährleistet ist. Die Auslegung und der Betrieb des Reaktorkerns für den derzeit laufenden Betriebszyklus sind so gestaltet, dass die ermittelten Bedingungen für ein Dryout ausgeschlossen werden können.

Bei seiner Freigabe zum Leistungsbetrieb des KKL hat das ENSI zudem als Auflage festgelegt, dass das Werk sofort runtergefahren werden muss, wenn ein Anstieg von radioaktiven Abgasen festgestellt werden sollte. Dies würde auf einen Brennstabschaden hindeuten, unabhängig von der Ursache. Damit wird sichergestellt, dass rasch reagiert wird, falls es trotz der getroffenen Massnahmen zu einem Brennstabschaden kommen sollte. Alle Brennelemente, die im Kern sind, müssen dann auf Dichtheit überprüft werden. Normalerweise wird ein KKW aufgrund der geringfügigen sicherheitstechnischen Bedeutung nicht wegen eines Brennstabschadens abgefahren.

Bei Bau, Betrieb und technischen Änderungen oder Erneuerungen von Kernanlagen gilt es zwischen Bewilligung und Freigabe zu unterscheiden: Jeder Betreiber eines Schweizer Kernkraftwerks besitzt eine rechtsgültige Bewilligung des Bundesrats respektive des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zum Betrieb seiner Anlage. Gemäss Art. 22 des Kernenergiegesetzes (KEG) ist der Bewilligungsinhaber für die Sicherheit der Anlage und des Betriebs verantwortlich. Die Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass der Betreiber seinen Pflichten nachkommt. Für Änderungen, die nicht wesentlich von einer Bewilligung oder Verfügung abweichen, braucht der Inhaber eine Freigabe der Aufsichtsbehörden.

Das ENSI informiert regelmässig über den Zustand der Kernanlagen und über seine wesentlichen Aufsichtsentscheide. In seinem jährlichen Aufsichtsbericht informiert das ENSI über alle meldepflichtigen Vorkommnisse. So hat das ENSI auch im Aufsichtsbericht 2014
(https://www.ensi.ch/de/dokumente/aufsichtsbericht-2014-ensi-an-9252/; Kapitel 4.2 und 4.3.3) über den Brennstabschaden berichtet. Zudem haben wir in unserem Webartikel zum Aufsichtsbericht 2014 darauf hingewiesen (https://www.ensi.ch/de/2015/06/24/aufsichtsbericht-2014-wenige-brennstabschaeden-in-schweizer-kernkraftwerken/). Weiter haben wir im Dezember 2016 über die Befunde in der Jahresrevision 2016 informiert (https://www.ensi.ch/de/2016/12/19/befunde-an-brennelementen-imkkw-leibstadt-ensi-stuft-vorkommnis-mit-ines-1-ein-und-prueft-eingereichte-massnahmen/).

Über den Entscheid zur Freigabe des Wiederanfahrens des KKW Leibstadt hat das ENSI auf seiner Website informiert (https://www.ensi.ch/de/2017/02/18/kernkraftwerk-leibstatd-manuelle-schnellabschaltung-beim-wiederanfahren/.) Zudem waren die Brennstaboxidationen Thema an der letzten Sitzung des Technischen Forums Kernkraftwerke TFK.

Zum Schluss möchten wir einmal mehr betonen, dass sich das ENSI immer für das Wohlergehen und den Schutz von Bevölkerung, Personal und Umwelt vor schädigender Einwirkung von radioaktiver Strahlung eingesetzt.

Anton Treier, Stv. Leiter Kommunikation / Gabriela Knobel, Kommunikation