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Würenlos: Beliebtes Naherholungsgebiet Steindler erhalten – Deponie verhindern!

  • Natur- und Vogelschutzverein Würenlos, Walter Schneider / Christoph Meier
  • 5436 Würenlos
  • Endet am 26.12.2020
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Würenlos: Beliebtes Naherholungsgebiet Steindler erhalten – Deponie verhindern!

Beschreibung:

Der Gemeinderat Würenlos, der Regionalplanungsverband Baden Regio und das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) des Kantons Aargau haben die Aufnahme des Gebiets Steindler in den kantonalen Richtplan als Deponie Typ A für die Lagerung von unverschmutztem Aushub, Abraum- und Ausbruchmaterial beantragt. Gedacht ist sie für Material, das bei Bautätigkeiten anfällt.
Vorgesehen ist die Auffüllung der Talmulde zwischen Furttalstrasse und Birchwald auf einer Fläche von nahezu 17 Hektaren während mindestens 9 Jahren mit über 1.6 Millionen m3 Material – pro Jahr entspricht das ungefähr 175'000 m3 und im Durchschnitt pro Tag 144 Lastwagenfahrten! Im Endzustand wird der bei Spaziergängern und Erholungssuchenden beliebte Bach im Teufermoos mit fast 20m Aushub bedeckt sein!

Vorgeschlagene Lösung:

Wir sind aus folgenden Gründen gegen die Aufnahme des Standorts Steindler als Deponie in den kantonalen Richtplan und die geplante Errichtung einer Deponie im Steindler Würenlos:
• Die Errichtung einer Deponie des Typs A im Gebiet Steindler führt zu einem dauerhaften Verlust eines der beliebtesten und wichtigsten ortsnahen Naherholungsgebiete in Würenlos und zur Zerstörung einer landschaftlich sensiblen Pufferzone zum Lägernschutzgebiet!
• Der gesamte Erholungsraum Steindler/Teufermoos/Birchwald würde jahrzehntelang abgewertet und der Bevölkerung entzogen!
• Die regionale Bedarfslage für eine Deponie des Typs A an diesem Standort ist nicht hinreichend abgeklärt – der Grossteil des Auffüllmaterials (über 70%) soll von ausserhalb unserer Region angeliefert werden!
• Damit ist eine Zunahme des Schwerverkehrs auf bereits jetzt schon besonders belasteten Strecken zu befürchten – vor allem aber auch eine Zunahme des Schwerverkehrs/Schleichverkehrs im Ortszentrum Würenlos und anderen Gemeinden!
• Untersuchungen der Auswirkungen auf die Gewässer, Vögel und Säugetierbestände und die umliegende Landschaft liegen nicht vor!

Offizielle Antwort:

Stellungnahme des Gemeinderates:

Der Gemeinderat hat die Petition aufmerksam verfolgt und stellt fest, dass mit über 300 Unterschriften eine beachtliche Anzahl erreicht wurde. Er nimmt ernsthaft zur Kenntnis, dass das Thema die Bevölkerung interessiert und bewegt. Demgegenüber dürfte allerdings auch eine schweigende Zahl von Bürgerinnen und Bürger geben, die das Vorhaben der Aushubdeponie "Steindler" nachvollziehen und befürworten können.

Der Gemeinderat Würenlos hat aktuell weder eine Deponie im "Steindler" noch an einem anderen Standort in Würenlos bewilligt. Das laufende Verfahren zur Evaluation von Deponiestandorten im Aargau wurde vom Kanton in die Wege geleitet, und nicht vom Gemeinderat. Als die zuständigen Stellen dem Gemeinderat mögliche Standorte für Deponien für sauberes Aushubmaterial auf dem Würenloser Gemeindegebiet vorlegten, lehnte er einen davon dezidiert ab, weil er jenen Teil der Landschaft als besonders schützenswert beurteilte. Hingegen hat er sich zum Gebiet "Steindler" dahingehend geäussert, dass er sich diesen Standort vorstellen kann. Dabei liess er sich von folgenden Überlegungen leiten: Die Gemeinde Würenlos ist seit vielen Jahrzehnten den Umgang mit dem Aushub und der Auffüllung von Kiesgruben gewohnt. Sie weiss, worauf es beim Bewilligungsverfahren ankommt. Der Standort "Steindler" liegt, wie auch die bisherigen Kiesgruben (Tägerhard, Flüefeld, Lugibach), ausserhalb des Wohngebiets. Er ist via Autobahn und Autobahnzubringer sehr gut für Lastkraftwagen erreichbar, sodass ein beachtlicher Anteil der Fahrten nicht durch Gemeindegebiet erfolgt. Die Behauptung, es gäbe eine Zunahme des Schwerverkehrs durch Würenlos ist daher falsch und sie trifft auch auf die Nachbargemeinden nur bedingt zu.

Die Haltung, ein Grossteil des Auffüllmaterials käme von ausserhalb des Kantons, erachtet der Gemeinderat als eine Denkweise nach dem St. Florians-Prinzip. Es ist falsch, bei einem zusammengewachsenen Lebensraum, wie dem Furttal und dem Limmattal, Halt an der Kantonsgrenze zu machen, wenn es u. a. um ökologisch verträgliche Lösungen geht. Die ganze Region weist seit Jahrzehnten eine enorme Entwicklung mit hoher Bautätigkeit auf. Alle Gemeinden haben davon profitiert, viele Private konnten ihr Eigenheim realisieren. Es ist nach dem Dafürhalten des Gemeinderates nicht mehr als fair, wenn sich die Region auch dafür bereit erklärt, sauberes Aushubmaterial bei sich selber irgendwo zu deponieren.

Der Gemeinderat möchte vorerst die Auswertung des Mitwirkungsverfahrens zum Richtplaneintrag abwarten. Die Eingabefrist ist abgeschlossen und das Departement Bau, Verkehr und Umwelt nimmt nun die Auswertung vor. Vorderhand geht es um eine Richtplananpassung. Eine weitere Hürde für die Aushubdeponie ist die Anpassung des kommunalen Zonenplans, welcher eine öffentliche Auflage vorausgeht und die einen Gemeindeversammlungsbeschluss erfordert. Letztlich wird die Einwohnergemeindeversammlung darüber befinden, ob sie einer entsprechenden Umzonung zustimmen will oder nicht. Stimmt sie der Umzonung zu, folgt ein Baugesuchsverfahren, gegen welches weitere Rechtsmittel zur Verfügung stehen.

GEMEINDERAT WÜRENLOS

Anton Möckel, Gemeindeammann