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Weniger Glockengeläut

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Beschreibung:

In der Nachbarschaft der Kirche St. Anton ist man als Anwohner sehr viel Kirchengeläut ausgesetzt. Die Glocken sind laut, abgestimmt, verfolgen aber keine Melodie. Das Läuten dient nicht dazu, die Uhrzeit zu verkünden, sondern kirchlichen Zwecken. Das Läuten ist automatisch gesteuert.

Glockengeläut:
Montag bis Samstag jeweils 7.00 Uhr 12.00 Uhr 19.00 Uhr
Montag bis Mittwoch um 9.00 vor der Messe
Sonntags vor dem 10.00 Uhr Gottesdienst und danach.

Als Nicht-Kirchgänger ist das Läuten störend.
Beispiele:

  • freie Tage, an denen man nicht um 7 Uhr aufstehen muss
  • offizielle Feiertage (z.B. 1. August), dito
  • Abendessen auf dem Balkon am Abend

Das Kirchengeläut muss reduziert werden. Ein Glockengeläut um 7 Uhr in der früh und am Abend um 1900 Uhr ist übertrieben.

Vorgeschlagene Lösung:

Eine mögliche Lösung, das Kirchengeläut zu reduzieren ist:

  • 7 Uhr morgens: 7 Glockenschläge.
  • keine Glockenschläge um 7 Uhr an offiziellen Feiertagen
  • 1900 Uhr abends: 7 Glockenschläge.
  • 1900 Uhr abends Samstag: ursprüngliches Kirchengeläut (Wochenende)
  • Kein Kirchengeläut um 9 Uhr von Montag - Mittwoch
  • Sonntag: keine Änderung

Damit bleiben die Zeiten für Glockengeläut bestehen, werden jedoch massvoll eingesetzt.

Offizielle Antwort:

Regierungsratsbeschluss vom 2. Juni 2020

Petition P 191635 «Weniger Glockengeläut»
Stellungnahme des Regierungsrates

Sehr geehrter Herr Salathé

Wir danken für Ihre Petition «Weniger Glockengeläut», welche uns Petitio, Partner von bz Basel, weitergeleitet hat. Sie setzen sich mit Ihrer Petition für eine Reduktion des Glockengeläuts der Antoniuskirche an der Kannenfeldstrasse in Basel ein.

Die Römisch-Katholische Kirche des Kantons Basel-Stadt hat uns darüber informiert, dass im November 2019 ein Austausch zwischen dem Stadtteilsekretariat Basel-West, der Römisch-Katholischen Pfarrei St. Anton, Ihnen und weiteren Anwohnerinnen und Anwohnern stattgefunden hat. Bei diesem seien die kritischen Punkte im Zusammenhang mit dem Glockengeläut der Antoniuskirche diskutiert worden. Und an diesem Austausch wurde eine einvernehmliche Lösung gefunden. So habe man sich darauf einigen können, dass die Kirche die Dauer des Geläuts um 7 Uhr morgens reduziert und (soweit dies nicht bereits der Fall sei) am Morgen auf ein Geläut bei gesetzlich säkularen Feiertagen verzichtet.

Wir freuen uns über diese Einigung und gehen davon aus, dass damit Ihrem Petitionsanliegen entsprochen werden konnte.

Freundliche Grüsse
Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt

Elisabeth Ackermann, Präsidentin / Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin