- Erfolgreich
- Beantwortet
Petition gegen Erschliessung Bauprojekt Neuweilerstrasse über Strengigartenweg
Beschreibung:
Die Allschwiler Behörden und die Bauherrschaft beabsichtigen, drei an der Neuweilerstrasse 33 und 35 in Allschwil BL geplante Mehrfamilienhäuser mit 15 Wohneinheiten über die rückseitige Quartierstrasse Strengigartenweg zu erschliessen. Dies obwohl die betroffenen Parzellen bereits zweifelsfrei und seit jeher über die direkt anliegende Neuweilerstrasse erschlossen sind. Pro Zu- und Wegfahrt aus der Tiefgarage entstünde so ein Umwegverkehr von über einem Kilometer!
Durch die geplante Erschliessung ist erheblicher Mehrverkehr im Quartier sowie die Enteignung von bis zu 9 Liegenschaftsbesitzenden zu befürchten. Die Zufahrt würde zudem in substanziellem Ausmass den wichtigsten Fussgängerweg vom Quartier ins Dorf gefährden. Die überwiegende Mehrzahl der Fussgängerinnen und Schüler nutzen diesen tagtäglich als Weg zur Schule oder ins Dorfzentrum. Daneben sprechen eine Vielzahl von weiteren Argumenten gegen diese von der Bauherrschaft und der Gemeinde angepeilte Lösung (siehe Links Argumentarium und Beilagen).
Vorgeschlagene Lösung:
Statt dieser unsinnigen Variante schlagen wir vor, bei der an der Neuweilerstrasse seit Jahrzehnten existierenden Garage eine sichere Einfahrt zu einer Tiefgarage zu erstellen. Dazu müssten lediglich 4-10 m2 Wald entfernt werden. Trotz erdrückender Argumentationslage hat sich der Gemeinderat bisher geweigert, das dafür gesetzlich vorgesehene Prozedere anzuwenden und ein begründetes Rodungsgesuch zu stellen. Zum Vergleich: Für die laufende Erneuerung der Oberwilerstrasse in derselben Gemeinde werden 417 m2 temporär und 388 m2 Wald definitiv gerodet!
Die Unterzeichnenden fordern von den Allschwiler Gemeindebehörden, dass sie alles in ihrer Macht Stehende unternimmt, um eine Erschliessung des Bauprojekts über die Neuweilerstrasse zu erwirken, insbesondere ein Rodungsgesuch für die paar wenigen Quadratmeter Wald zu stellen.
Offizielle Antwort:
Der Gemeinderat hat das Anliegen geprüft und kann Folgendes mitteilen:
Zuerst ist festzuhalten, dass der Gemeinderat keinen Grund sieht, diese Petition einer weiteren Behörde vorzulegen. Das Anliegen der Petition fällt in die alleinige Zuständigkeit des Gemeinderates.
Der Gemeinderat hat sich schon vor dem Eingang der Petition eingehend mit dem Erhalt einer Rodungsbewilligung auseinandergesetzt. Bedauerlicherweise hat das Amt für Wald beider Basel aber ausdrücklich die Abweisung eines Rodungsgesuchs in Aussicht gestellt. Der Gemeinderat hat eine Erschliessung des Bauvorhabens auf den Parzellen B-460 und B-1758 (Neuweilerstrasse 33 und 35) über die Neuweilerstrasse von Beginn an für sinnvoller erachtet, weshalb er und die von ihm beauftragte Verwaltung entsprechende Abklärungen zum Rodungsgesuch vorgenommen haben. Schliesslich ist es aber immer noch so, dass es sich nicht um ein Bauvorhaben der öffentlichen Hand handelt.
Der Gemeinderat nimmt anhand der eingereichten Petition mit den vielen Unterschriften zur Kenntnis, dass es sich um ein sehr breit gestütztes Anliegen handelt. Deshalb und weil der Gemeinderat selber – weiterhin – keine Einwände gegen eine Erschliessung über die Neuweilerstrasse hat, beschloss der Gemeinderat, dass die Gemeinde Allschwil die Grundeigentümerin darin unterstützt, eine Rodungsbewilligung zu erhalten. Ob ein Rodungsgesuch eingereicht wird, ist aber grundsätzlich Sache der Grundeigentümerin.
Zu der in der Petition verlangten Beanspruchung von rechtlichen Mitteln gegen eine allfällige Verweigerung der Rodungsbewilligung kann der Gemeinderat derzeit nichts sagen. Unter anderem deshalb, weil zu prüfen ist, welche rechtlichen Schritte überhaupt möglich sind und wer zu diesen legitimiert ist.
Abschliessend ist es dem Gemeinderat ein Anliegen, darauf hinzuweisen, dass "das gesetzlich vorgeschriebene Prozedere" stets eingehalten wurde.
Domenik Schuppli, Domenik.Schuppli@allschwil.bl.ch, 0614862588