- Erfolgreich
- Beantwortet
Nein! Zur 5G-Mobilfunkantenne auf dem Gnossi-Hochhaus in Niederrohrdorf
- Urs-Beat Fus c/o IG-Digitalisiertes-Niederrohrdorf-mit-Weitblick
- 5443 Niederrohrdorf
- Endet am 23.03.2019
- 280Unterstützer
- 100Ziel
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Beschreibung:
Die Swisscom plant in einem der kinderreichsten Quartiere in der Gemeinde Niederrohrdorf eine stark strahlende Mobilfunkantenne inklusive dem neuen 5G-Standard. Obwohl das Quartier um das Hochhaus der Bau- und Siedlungsgenossenschaft an der Moosstrasse 16 bereits über beste Abdeckung durch 3G und 4G von eben diesem Anbieter verfügt, soll hier ein Feldversuch auf Kosten der Anwohner und deren Gesundheit durchgeführt werden!
Warum soll dieses Bauprojekt abgelehnt werden?
- Die vorgesehene 5G-Technologie ist bezüglich gesundheitlichen Folgen noch gar nicht erforscht, weshalb internationale Wissenschaftler und Ärzte den umgehenden Ausbaustopp fordern.
- Mit mehr als der doppelten Sendeleistung im Vergleich zur bestehenden Antenne (EGRO) ist die geplante Anlage unnötig überdimensioniert.
- Selbst Wohnhäuser oder auch der Gnossi-Spielplatz in einer Entfernung von ca. 150 Meter würden noch mit mehr als 3 V/m bestrahlt! Wozu diese enorme Belastung?
- Der Gnossi-Vorstand entscheidet aus finanziellen Überlegungen mit diesem Projekt über unser aller Gesundheit im Quartier! Ist das der Zweck einer familienfreundlichen Wohngenossenschaft?
Vorgeschlagene Lösung:
Wir fordern den Gemeinderat Niederrohrdorf in aller Dringlichkeit auf ...
... dieses unsinnige Bauvorhaben abzulehnen und dessen Umsetzung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen und einen wegweisenden Prozess auch für zukünftige Antennen-Projekte zu etablieren.
... zusammen mit der Bevölkerung eine Vision für die Gemeinde zu erarbeiten. Stehen Ruhe, Gesundheit und Erholung im Fokus oder muss die Gemeinde in Themen «Infrastruktur und Technologie» an vorderster Front aktiv tätig sein, um gegenüber anderen Gemeinden konkurrenzfähig zu bleiben? Wie soll sich Niederrohrdorf zukünftig als Wohn-, Lebens- und Arbeitsort am Rohrdorferberg entwickeln?
... abgeleitet von dieser Vision ist ein Konzept im Mitwirkungsverfahren für die digitale Transformation der Gemeinde zu erstellen. Wohnquartiere sollen vor Immissionen geschützt und dies in der Bauverordnung verankert werden.
... bezüglich Mobilfunk-Projekten eine transparente Kommunikation mit der Bevölkerung aufzubauen. Bauvorhaben wie in diesem Beispiel sollen bereits während der Dialogphase mit Mobilfunkanbietern publiziert werden und nicht erst mit dem Baugesuch.
Wir sind überzeugt, dass diese Vorgehensweise mit Weitblick nachhaltiger ist und unsere Gemeinde langfristig weiterbringt.
Offizielle Antwort:
Sehr geehrter Herr Fus, sehr geehrte IG
Die IG-Digitalisiertes-Niederrohrdorf-mit-Weitblick hat am 21. Februar 2019 auf der Plattform www.petitio.ch eine Petition gegen die geplante Mobilfunkantenne auf dem Hochhaus der Bau- und Siedlungsgenossenschaft an der Moosstrasse 16 lanciert.
Mit Schreiben vom 25. März 2019 wurde der Gemeinderat Niederrohrdorf über das definitive Resultat informiert. Dem Schreiben kann entnommen werden, dass sich in der Zeit vom 21. Februar 2019 bis zum 23. März 2019 total 280 Personen an der Online-Petition beteiligt haben. Davon wohnen 235 Personen in Niederrohrdorf, wovon wiederum 202 stimmberechtigt sind.
Der Gemeinderat Niederrohrdorf möchte wie folgt zur Online-Petition und den damit verbundenen Fragen/Aufforderungen Stellung nehmen:
Es muss festgehalten werden, dass der Handlungsspielraum des Gemeinderates im Zusammenhang mit der Erstellung einer neuen Mobilfunkantenne begrenzt ist. Der Gemeinderat kann hauptsächlich im Bereich der rechtlichen Einhaltung von Bauvorschriften direkten Einfluss nehmen. Eine anderweitige Einflussnahme ist praktisch nicht möglich.
Der Gemeinderat Niederrohrdorf hat für die Befürchtungen der Petitionäre Verständnis. Grundsätzlich müssen jedoch folgende Fakten beachtet werden:
• Mobilfunkantennenanlagen können vom Gemeinderat nicht grundsätzlich verboten werden. Anwohnerinnen und Anwohner haben jedoch die Möglichkeit, sich - nebst den bestehenden, strengen gesetzlichen Rahmenbedingungen - auf dem Rechtsweg Gehör zu verschaffen. Sollten jedoch alle Auflagen erfüllt sein, so gilt der gleiche Grundsatz, wie er für alle Bauten anzuwenden ist: Die Bauherrschaft hat sodann ein Recht auf Bewilligung.
• Im Rahmen des ordentlichen Baugesuchverfahrens muss (und kann) der Gemeinderat lediglich prüfen, ob die weiteren Anforderungen - insbesondere die Einpassung ins Quartierbild - eingehalten sind. Wenn die Einpassung der Antenne gegeben ist und die Strahlenwerte (Prüfung durch Abteilung für Umwelt AfU) eingehalten sind, hat die Bauherrschaft, wie bei anderen Baugesuchen auch, einen rechtlichen Anspruch auf Erteilung einer Baubewilligung. Im vorliegenden Fall ist der Gemeinderat der Meinung, dass die Einpassung ins Quartierbild so gut wie möglich erfüllt ist.
• Die Einhaltung der Strahlungswerte durch nichtionisierende hochfrequente Strahlung (EMF, NIS) von Mobilfunk und Funknetzwerken wird von Gesetzes wegen durch die AfU des Departements Bau, Verkehr und Umwelt geprüft.
• Zur Berechnung der Strahlungswerte gemäss der NIS-Verordnung kann sich der Gemeinderat nicht äussern. Im vorliegenden Fall wurden die Anlagegrenzwerte durch die kantonale Abteilung für Umwelt mit den heute gesetzlich vorgeschriebenen Anlagegrenzwerten der NISV kontrolliert und geprüft. Dem Bauvorhaben wurde anschliessend von Seiten Kanton mit entsprechender Stellungnahme und mit Auflagen zugestimmt.
• Der Gemeinderat ist sich möglicher gesundheitlichen Auswirkungen bewusst. Entsprechende Studien, welche sich für oder gegen eine gesundheitliche Auswirkung aussprechen, halten sich jedoch die Waage. Aufgrund der Tatsache, dass die Schweiz den von der WHO festgelegten Anlagegrenzwert nochmals deutlich nach unten korrigiert hat, ist der Gemein-derat überzeugt davon, dass das Risiko gesundheitlicher Auswirkungen jedoch als sehr gering eingeschätzt werden kann. Durch den für die Schweiz gültigen tieferen Anlagegrenzwert, welcher im Übrigen weltweit zu den tiefsten Grenzwerten gehört, wird ein mögliches potenzielles Gesundheitsrisiko so minimal wie möglich gehalten.
• Mobilfunkantennenanlagen können nicht grundsätzlich verboten werden. Bei Baugesuchen für Mobilfunkantennenanlagen handelt es sich um «normale» Baugesuche und diese müssen daher von den Behörden entsprechend behandelt und bearbeitet werden. Aus diesem Grund sieht der Gemeinderat keine Möglichkeit, speziell für zukünftige Antennen-Projekte einen wegweisenden Prozess explizit für Bauprojekte im Zusammenhang mit Mobilfunkantennen zu etablieren. Die gewünschte transparente Kommunikation mit der Bevölkerung im Zusammenhang mit solchen Baugesuchen für Mobilfunkantennen wird prozessgemäss spä-testens durch die öffentliche Auflage des Baugesuchs gestartet. Ebenso ist der Gemeinderat der Ansicht, dass eine Publikation eines solchen Bauvorhabens bereits während der Dialogphase mit den Mobilfunkanbietern schlussendlich nicht zielführend ist. Der Gemeinderat vertritt die Ansicht, dass die mobile Kommunikation immer einen grösseren und auch wichtigen Platz in der heutigen Gesellschaft einnimmt. Es liegt nicht im Rahmen der Möglichkeiten von Gemeindebehörden, diese Entwicklung aufzuhalten. Neue Technologien werden die mobile Kommunikation auch in Zukunft vorantreiben, dazu ist der zielgerichtete, aber natürlich auch verantwortungsvolle Ausbau mobiler Netze nötig.
• Das rechtliche Verfahren bis zur Erstellung einer Antenne ist überaus detailliert geregelt. In diesem Prozess müssen die Netzbetreiber zahlreiche rechtliche Anforderungen erfüllen. Einem definierten Kreis von Anwohnern stehen Einsprachemöglichkeiten offen. Sind die gesetzlichen Anforderungen - insbesondere jene der NISV - jedoch erfüllt, kann ein Bauprojekt mit einer gewissen Verzögerung in der Regel durchgesetzt werden. Zur Einsprache legitimiert ist, wer in einer bestimmten nahen Beziehung zum Bauvorhaben steht und ein schutzwürdiges Interesse an der Nichtbewilligung oder Änderung des Gesuchs hat.
• Der Gemeinderat vertritt die Meinung, dass wir uns in einer sehr schnelllebigen Zeit befinden, in welcher eine starke Entwicklung im Bereich der Digitalisierung festgestellt werden kann. Diese Entwicklung der digitalen Transformation wird selbstverständlich verfolgt. Entsteht aus Sicht des Gemeinderates Handlungsbedarf, so wird dies entsprechend angegangen und nach Notwendigkeit den Stimmbürgern zur Beschlussfassung vorgelegt. Diesbezüglich kann die IT-Strategie als Beispiel genannt werden, welche in den Jahren 2014 bis 2016 umgesetzt wurde. Die Zusammenstellung diverser Grundlagen bis zur Unterbreitung einer möglichen Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung sieht der Gemeinderat jedoch in seiner Kompetenz, weshalb eine gemeinsame Erarbeitung einer Vision oder eines Konzepts für die digitale Transformation der Gemeinde zusammen mit der Bevölkerung abgelehnt wird.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen die beschränkten Möglichkeiten des Gemeinderates aufgezeigt zu haben und danken für Ihr Verständnis.
Gemeinderat Niederrohrdorf