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Schutz unserer Kinder durch Einrichtung Tempo-30-Zonen in Quartierstrassen
Beschreibung:
Unsere Kinder sind das höchste Gut und sind entsprechend schützenswert. Kinder sind fröhlich und manchmal auch unberechenbar.
Ausgerechnet auf dem Weg in den Kindergarten und in die Schule bestehen in den Quartierstrassen, welche zum Kindergarten und zum Schulhaus führen, keine Trottoirs oder sonstige Schutzmassnahmen.
Verkehrsberuhigung ist ein entscheidendes Mittel, um zwei Ziele gleichzeitig erreichen zu können: höhere Sicherheit im Verkehr sowie eine bessere Lebens- und Wohnqualität für die Anwohnenden - wer langsamer fährt, sieht mehr und kann schneller reagieren. Während ein Auto mit Tempo 30 nach rund 21 Metern schon steht, ist ein Fahrzeug mit Tempo 50 an der gleichen Stelle immen noch mit 50 km/h unterwegs, denn der Reaktionsweg allein ist 28 Meter lang. Die Geschwindigkeit ist der entscheidende Faktor für die Unfallwahrscheinlichkeit und für die Unfallschwere.
Die Leegasse ist mit rund 1000 Fahrzeugbewegungen pro Tag hoch frequentiert und der Schulweg sowie in anderen Quartierstrassen in Oberdorf (Schützenstrasse / Rötistrasse, Rüttenenstrasse mit Kindergarten, etc.) sind Geschwindigkeitsüberschreitungen der aktuell erlaubten 50 km/h nicht selten. Die Anpassung der Geschwindigkeit auf freiwilliger Basis scheint hier nicht zu funktionieren.
Vorgeschlagene Lösung:
Es gibt eine breite Palette von möglichen Massnahmen, die das Miteinander aller Beteiligten und Verkehrsteilnehmenden unterstützen und fördern. Die Gemeinden haben die Aufgabe, für die Sicherheit ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu sorgen. Dies beinhaltet auch alle Massnahmen zur Abwicklung und Regelung des Verkehrs auf Strassen und Plätzen.
Die Unterzeichnenden fordern deshalb, die generelle Einrichtung einer 30er-Zone in sämtlichen Quartier- und Nebenstrassen (sogenannte „siedlungsorientierte Strassen“) mit entsprechenden Massnahmen umzusetzen.
Die Massnahmenplanung für das Umsetzen der Tempo-30-Zonen kann wie folgt und durch folgende Personen erarbeitet werden:
• Der Gemeinderat bringt die politische Meinung ein und verankert das Vorhaben in der politischen Behörde.
• Der Projektleiter eines Ingenieur- oder Planungsbüros steuert sein Fachwissen bei. Bei Sicherheitsfragen kann auch die Abteilung Verkehrstechnik der bfu beigezogen werden.
• Ausgewählte Anwohnervertreter repräsentieren die übrigen Anwohnenden. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.
• Die kantonale Bewilligungsbehörde vermittelt die kantonalen Richtlinien und prüft das Gutachten.
Wir fordern eine aktive und nun rasche Handlungsweise in diesem Thema, damit wir endlich sicherere Schulwege, Begegnungszonen und Quartierstrassen haben.
Offizielle Antwort:
Ergänzend zum Schreiben vom 16. Oktober 2019 nimmt der Gemeinderat Oberdorf zur Petition "Zone Tempo 30 in Quartierstrassen" Stellung:
An der Gemeinderatssitzung vom 23. Oktober 2019 wurde nebst dem vorliegenden Verkehrsgutachten die eingegangene Petition vom Gemeinderat behandelt.
Im eingereichten Gutachten sind die Geschwindigkeitsmessungen sowie die Sichtverhältnisse analysiert worden. Der Gemeinderat hat sich nach eingehender Diskussion einstimmig für eine flächendeckende Einführung von Tempo 30 auf dem Gemeindestrassennetz ausgesprochen. Ein entsprechender Investitionskredit von CHF 70‘000.00 wird für die vorgesehenen Massnahmen der Budgetgemeindeversammlung vom 9. Dezember 2019 beantragt (Budget 2020). Parallel zur Gemeindeversammlung und des einhergehenden Planungsverfahrens wird das Gutachten dem zuständigen Amt für Verkehr und Tiefbau Solothurn zur Prüfung eingereicht. Nach Vorliegen des Prüfungsberichts des Kantons wird der Massnahmenplan öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Oberdorf aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist hat die Einwohnerschaft von Oberdorf die Möglichkeit Einsprache zu erheben.
EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF
Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber
Patrick Schlatter Gregor Glaus
Oberdorf, 16.10.2019
Petition Zone Tempo 30 in Quartierstrassen
Sehr geehrte Einwohnerschaft
Wir haben am 20.09.2019 die Petition Tempo 30 erhalten, mit der Aufforderung, diese innert 30 Tagen zu beantworten. Dies möchten wir hiermit (als Zwischenbericht) Seitens des Gemeindepräsidiums und der Gemeindeverwaltung tun, obwohl die Petition im Gemeinderat aus terminlichen Gründen (keine Sitzung während den Herbstferien) noch nicht behandelt worden ist.
In der Petition wurde das Anliegen formuliert, es sei eine Tempo 30 Zone in Quartierstrassen einzuführen.
Dazu möchten wir folgende Stellungnahme abgeben:
Der politische Beschluss, die Einführung von Tempo 30 zu prüfen, wurde bereits im Jahr 2018 gefällt, was auch kommuniziert worden ist (das Verfahren wurde von der Ortsplanung abgekoppelt). Der Gemeinderat hat sich an das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren bzgl. der Einführung von Tempo 30 gehalten und das notwendige Gutachten bei einem fachlich kompetenten Planer in Auftrag gegeben. Zudem hat die Bevölkerung bei der Mitwirkung im Rahmen der Ortsplanung die Gelegenheit gehabt, sich mittels Fragebogen zur Ortsplanung und Zone Tempo 30 zu äussern.
Das Verfahren ist tatsächlich länger ausgefallen als die Norm ist. Für die Verzögerung waren terminliche Probleme des Planers ausschlaggebend. Die notwendigen Messungen sind längst ausgeführt worden.
Das Gutachten hätte letztlich am 23.09.2019 dem Gemeinderat vorgestellt werden sollen, was auch entsprechend traktandiert war. Der zuständige Planer machte erneut Terminprobleme geltend, weshalb das Geschäft auf den 23.10.2019 verschoben werden musste.
Der zuständige Planer hat uns insofern vorinformiert, dass die Tempomessungen keine exzessiven Tempoüberschreitungen ergaben. Weitere Erhebungen bzgl. den Sichtweiten waren damals leider noch nicht abgeschlossen, was in der finalen Auswertung das Resultat zusätzlich beeinflussen wird.
Der Gemeinderat wird nach Vorliegen des Gutachtens (wie oben ausgeführt am 23.10.2019) den Planungsbeschluss bzgl. der Umsetzung von Tempo 30 fällen. Das Gutachten muss anschliessend der kantonalen Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Nach Prüfung durch die kantonalen Behörden wird der Massnahmenplan in der Gemeinde aufgelegt. Innerhalb der Einsprachefrist kann die Bevölkerung gegen die Massnahme Einsprache erheben.
Im Budget 2020 ist der Betrag für die Signalisation der Tempo 30 Zonen in der Vorlage an den Finanzausschuss (und bei Gutheissung an den Gemeinderat und die Gemeindeversammlung) bereits vorsorglich enthalten. Dieser Beschluss ist nicht Teil des Planungsverfahrens und ersetzt dieses auch nicht, ist jedoch zur nachfolgenden Umsetzung notwendig.
Eine ergänzende Stellungnahme, resp. den formellen Beschluss des Gemeinderates zur Petition und einen genaueren Zeitplan, werden wir Ihnen nach der Beratung durch den Gemeinderat, die am 23.10.2019 stattfinden wird, zustellen.
Freundliche Grüsse
EINWOHNERGEMEINDE OBERDORF
Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber
Patrick Schlatter Gregor Glaus
Einwohnergemeinde Oberdorf SO, Gemeindepräsidium, Gemeindeverwaltung