• Erfolgreich
  • Beantwortet

Motorenlärm Brunegg, Otmarsingen/Möriken

  • 128Unterstützer
  • 50Ziel
  • 0Tage verbleiben
Motorenlärm Brunegg, Otmarsingen/Möriken

Beschreibung:

Die Strecke zwischen Brunegg und Möriken oder Brunegg und Othmarsingen gleicht einer Rennstrecke. An Wochenenden ob mittags oder Nachts, heulen hier die Motoren auf. Ende 50 Km/h wird Vollgas gegeben die Auspuffklappen auf und los geht es. Leider schwindet die Lebensqualität um einiges. Im Frühling und im Sommer ist es bei schönem Wetter nicht mehr möglich draussen zu sitzen und Miteinander gemütlich den Frühsommer zu geniessen, denn durch den Lärm versteht man sein eigenes Wort nicht mehr. Geschweige denn nachts zu schlafen. Möriken die selbe Situation innerorts wo eigentlich 50 Km/h erlaubt wären, haltet sich niemand daran, Moto, Auspuffklappen auf und Vollgas. Weder Kanton noch Gemeinde Interessiert es.

Wieso dürfen ein paar Egoisten mit Autos und Motorrädern solchen Lärm machen und hunderte von Einwohnern um die Lebensqualität und den Schlaf bringen? Wieso duldet der Staat manipulierte Fahrzeuge, welche dahingehend optimiert sind, möglichst laut zu sein und zum Teil die Betriebserlaubnis entzogen werden muss. Wieso setzt man geltende Gesetze nicht endlich um?
Ziel ist es, möglichst viele Unterstützer zu finden, damit die Politik, Kanton und Stadtverwaltung ein Bewusstsein über das Ausmaß der Lärmbelästigung erhält und dadurch motiviert wird, dagegen anzugehen.

Vorgeschlagene Lösung:

Eine einfache Lösung wäre es, in Brunegg Richtung Othmarsingen die Ende 50Km/h zum Waldrand zu verschieben und Richtung Möriken ein paar hundert Meter nach Möriken zu verschieben, da mann sich auf dieser Seite schon auf dem offenen Feld befindet.

Die zweite Variante wäre Dorfseingang auf ca. 100 Meter eine Schikane in Schlangenform mit erhöhtem Rand zu bauen. Wär schon mal in der Bretagne war der weis wie sowas aussieht, was auch kein Problem für LKW darstellt. Dadurch wird die Geschwindigkeit und der Lärm um einiges gesenkt.

Offizielle Antwort:

Stellungnahmen zu Petitio – Motorenlärm Brunegg, Othmarsingen, Möriken

Kantonale Stellungnahme
Das Problem der Lärmbelästigung liegt grundsätzlich nicht bei der Strasseninfrastruktur, sondern am Verhalten gewisser Verkehrsteilnehmenden, welche durch nicht angepasste Fahrweise oder durch Manipulationen am Fahrzeug Lärm verursachen. Auf der anderen Seite werden neue Fahrzeuge in der Schweiz immatrikuliert, welche bei gewissen Drehzahlen ebenfalls störenden Geräusche verursachen können. Solche Geräusche werden dann ebenfalls häufig als Lärm wahrgenommen. Auf diese Fahrzeuge haben Kanton und Gemeinden keinen Einfluss. Auch wenn es fraglich oder unverständlich erscheint, sind solche Fahrzeuge legal und nach aktuell, geltendem Recht zulässig.
Für die Abteilung Tiefbau, des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, welche für den Betrieb und den Unterhalt der Kantonsstrassen zuständig ist, sind Lärmbelästigungen ebenfalls untragbar. Auch von Seiten der Kantonspolizei Aargau wurde der Kontrolldruck diesbezüglich erhöht. Mit vermehrten Kontrollen wird gezielt gegen die Lärmverursacher vorgegangen.
Die Abteilung Tiefbau ist in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich für die Umsetzung des Strassenverkehrsrechts. Dieses definiert die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts mit 50 km/h und ausserorts mit 80 km/h. Der Standort des Signals, welches die Innerortsgeschwindigkeit anzeigt ist in der Signalisationsverordnung (SSV) geregelt. Dieses Signal darf frühestens beim Beginn der einseitig, dichten Überbauung aufgestellt werden.
Die vorliegenden Ausserortsbereiche werden in ihrer Erscheinung deutlich als solche wahrgenommen. Die Verschiebung der Signale würde dazu führen, dass die signalisierte Geschwindigkeit häufig nicht eingehalten würde, da die Fahrzeuglenkenden aufgrund des Erscheinungsbilds der Strasse nicht erkennen können, dass hier eine reduzierte Geschwindigkeit gilt. Unter diesen Umständen wäre eine rechtliche Durchsetzung mittels Polizeikontrollen nicht statthaft. Insgesamt ist es rechtlich nicht vorgesehen, auf solchen Strassenabschnitten Geschwindigkeitsreduktionen anzuordnen.
Bauliche Massnahmen sind nur dann effizient, wenn sie auch bei Personenwagen oder Motorrädern eine Wirkung zeigen. Zu grosszügig gestaltete Elemente bremsen den Verkehr nicht, was letztlich nicht zum gewünschten Erfolg führt.
Die Abteilung Tiefbau wird in ihrem Zuständigkeitsbereich die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Durch die Sicherstellung einer rechtlich und baulich korrekten Strasseninfrastruktur soll die Verkehrssicherheit gewährleistet werden.

Stellungnahme durch REPOL:
Ich kann … bestätigen, dass sich seit mehreren Jahren die Tempo- und Lärmbelastungen auf dem ganzen Kantonsgebiet gehäuft haben. Es trifft jedoch nicht zu, dass die Polizei in dieser Sache nichts unternimmt. Die bald täglichen Zeitungsartikel zeigen auf, dass die Kantonspolizei, wie auch die Regionalpolizeien, dieses Problemfeld intensiv bearbeiten. Ich teile die Auffassung der Klägerschaft, dass die beschriebenen Lärmimmissionen ärgerlich und störend sind. In vielen Fällen sind diese auf sogenannte Klappenauspuffanlagen zurückzuführen. Da diese in der Regel typenkonform sind, haben wir praktisch keine Möglichkeit einzugreifen. Diese Anlagen sind seit dem 1. Januar 2016 bei Neuzulassungen nicht mehr zulässig. Somit wird sich diese Lärmquelle im Verlaufe der Zeit abschwächen. Selbstverständlich werden die Lenker von illegal manipulierten Auspuffanlagen zur Anzeige gebracht.
Weiter ist anzumerken, dass gewisse Fahrzeugtypen ab Werksabnahme mit speziellen Auspuffanlagen ausgestattet sind, die bei normaler Fahrt, oder normalen Beschleunigen, den gesetzlichen Normen entsprechen. Sobald der Fahrzeuglenker sein Fahrzeug elektronisch in den Sportmodus versetzt, werden die Auspuffgase anders abgeleitet und erzeugen einen "sportlichen" Lärm. Diese Umstellung des Fahrzeugmodus ist legitim, aber das unnötige Verursachen von Lärm strafbar. Die Fahrzeuglobby in Deutschland (BMW, Mercedes, Audi, VW, Porsche etc.) ist so gross, dass die EU-Richtlinien so ausgelegt werden, dass die beliebten Fahrzeugtypen diesen Normen entsprechen und bei der Käuferschaft einen entsprechend grossen Absatz finden.
Demgegenüber kann das zu schnelle Beschleunigen, das Fahren in niedrigen Gängen, das Hochdrehen des Motors oder das unnötige Herumfahren in Ortschaften und damit die unnötige Belästigung mit Lärm gemäss Art. 42 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) sowie gemäss Art. 33 der Verkehrsregelverordnung (VRV) von der Polizei zur Anzeige gebracht werden, sofern dieser Umstand unmittelbar vor Ort, durch die Polizei, festgestellt wird. Leider gibt es nach wie vor keine fronttauglichen und den Normen entsprechende Lärmmessgeräte, die analog eines Radarmessgerätes eingesetzt werden können. Somit ist alles gesagt, der Polizist muss nach seinem subjektiven Wahrnehmungsempfinden vor Ort eine Lärmübertretung feststellen und das entsprechend rapportieren. Sobald etwas subjektiv wahrgenommen wird, lässt es Spielraum offen für Anwälte etc……………dagegen zu opponieren.
Die durch das Strassenverkehrsamt durchgeführten Lärmmessungen entsprechen technischen Richtkontrollwerten anlässlich von Fahrzeugprüfungen etc., hier müssen Geschwindigkeit, Drehzahl und Messabstand eingehalten werden. Diese Art von Lärmmessungen lassen sich auf der Strasse so nicht durchführen.
Wir versuchen mittels unserer Geschwindigkeits-Laserpistole die bewusst beschleunigenden und somit unnötig lärmversursachenden Fahrzeuglenker aus dem Verkehr zu ziehen und die Fahrzeuge dem Strassenverkehrsamt zur Prüfung anzumelden. Bei diesen Lasermesskontrollen sind wir an die vom ASTRA vorgegebenen technischen Richtlinien (Abstand zu Strasse, Distanz zum Messpunkt etc.) gebunden und folglich sind diese Kontrollen auch nicht allerorts durchführbar.
Es sind grossmehrheitlich punktuelle und keine grossräumige Missstände, die vorliegen. Die Polizei ist sich der Problematik bewusst und trifft im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen auf dem ganzen Repol-Gebiet Massnahmen zur Lärmverhinderung.

Es ist und bleibt eine Tatsache, dass die Verkehr- und Strassenführung und die gegebenen Umstände im Umfeld der Klägerschaft nicht geändert werden können. Zudem ist der Bundesrat nicht gewillt, nur für die CH-Fahrzeuge technische Anpassungen oder Richtlinien zu verordnen. Eher das Gegenteil ist der Fall, die Schweiz nimmt immer mehr EU-Recht an und wir müssen lernen damit umzugehen.

Die Klägerschaft wird sich wohl oder übel mit der Verkehrssituation und den damit einhergehenden Emissionen abfinden müssen.
Gemeinderat Brunegg

Gemeinderat Brunegg