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Mathe und Deutsch: Übertritt an weiterführende Schule soll nicht von Kernfächern abhängig sein
- Melina Urech, Sophie Rindlisbacher
- 5000 Aarau
- Endet am 04.01.2017
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Beschreibung:
Wir wollen das Gesetz abschaffen, welches besagt, dass wir am Ende der Bezirksschule eine genügende Note in Mathematik und Deutsch haben müssen, um eine weiterführende Schule besuchen zu können. Nach unserer Meinung und auch aus der Sicht unserer Mitschüler ist es eher eine Qualität, wenn man den Schnitt für eine weiterführende Schule erreicht, obwohl man in einem der doppelgewichteten Fächer Mathematik oder Deutsch eine ungenügende Note hat.
Vorgeschlagene Lösung:
Zuerst müsste die Notwendigkeit einer genügenden Note in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik abgeschafft werden.
Ob man nun an eine weiterführende Schule gehen kann, soll nur noch vom Gesamtschnitt abhängig sein und nicht durch eine ungenügende Note in Mathematik oder Deutsch beeinträchtigt werden.
Den zu erreichenden Notendurchschnitt von allen Fächern soll aber gleich bleiben. Beim Übertritt in die Kantonsschule 4.7 und in eine FMS, WMS, IMS 4.4.
Die Stadt Aarau soll sich dafür einsetzen, dass diese kantonale Regelung entsprechend rückgängig gemacht wird.
Offizielle Antwort:
Sehr geehrte Frau Urech
Der Stadtrat Aarau hat an seiner Sitzung vom 13. Februar 2017 Ihre zusammen mit Frau Sophie Rindlisbacher eingereichte Petition behandelt.
Die Bedingung für den Übertritt in eine Mittelschule sind in den §§ 13 – 15 der Mittelschulverordnung des Kantons Aargau geregelt. Es handelt sich hierbei um eine kantonale Verordnung, welche durch den Regierungsrat in Kraft gesetzt wurde.
Der Besuch einer Mittelschule hat zum Ziel, ein eidgenössisch anerkanntes Maturitätszeugnis zu erlangen, welches den Eintritt in die Hochschulen als akademische Bildungsinstitutionen mit dem höchsten Bildungsanspruch ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund machen die kantonal geltenden Übertrittsbedingungen durchaus Sinn. Von einem künftigen Maturanden bzw. einer künftigen Maturandin darf erwartet werden, dass er bzw. sie genügende Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik erreicht. Die doppelte Gewichtung unterstreicht diesen Anspruch. Zusätzlich ist anzumerken, dass für den Eintritt in eine Berufsmaturitätsschule dieselben Aufnahmebedingungen gelten (Verordnungen über die die Berufsmaturität an Berufsmittelschulen).
Die Stadt Aarau hat keine Möglichkeit, sich für Ihren Antrag einzusetzen, und empfiehlt Ihnen deshalb, Ihr Anliegen über die Staatskanzlei beim Regierungsrat zu deponieren.
Jolanda Urech, Stadtpräsidentin / Stefan Berner, Vize-Stadtschreiber