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Einführung von umfassenden Blockzeiten auf der Primarschulstufe in Brugg
Beschreibung:
Bis anhin ist eine Betreuung der Kinder innerhalb des Zeitfensters von 8.15 bis 11.45 an allen Primarschulstandorten (Au-Erle, Umiken, Stapfer, Bodenacker) gewährleistet gewesen. Falls ein Kind während dieser Zeit keinen Schulunterricht hat, wird es in der Nähe der Schule kostenlos betreut.
Auf das Schuljahr 2019/2020 hat die Stadt das schulergänzende Kinderbetreuungsangebot gemäss den Vorgaben des Kantons angepasst (Kinderbetreuungsgesetz).
Neu findet die Betreuung von 8.15 bis 9.00 im Stapferschulhaus sicher statt, in Umiken gar nicht und an den anderen beiden Standorten nur noch, falls mindestens 5 Kinder angemeldet sind. Die Betreuung von 11.00 bis 11.45 findet an drei der vier Standorten (alle ausser Umiken) statt. Dies stellt somit verglichen mit früher eine Verschlechterung des Betreuungsangebots dar.
Neu müssen die Eltern für diese Betreuung bezahlen, obwohl diese innerhalb des Zeitfensters von 8.15 bis 11.45 stattfindet. Dies ist gemäss dem Kinderbetreuungsgesetz erlaubt.
2006 sind in Brugg „Blockzeiten“ eingeführt worden. Die Kinder können trotzdem noch diverse „Löcher“ im Stundenplan haben, welche sie dann bei Bedarf in der kostenpflichtigen schulergänzenden Betreuung verbringen können. In Umiken werden sie in diesen Lücken gar nicht mehr betreut.
Vorgeschlagene Lösung:
Wir fordern die Schulpflege der Stadt Brugg AG auf, umfassende Blockzeiten auf der Primarschulstufe einzuführen. Damit meinen wir Schulunterricht am Morgen von 8.15 bis 11.45 von Montag bis Freitag für jedes Kind in allen 6 Primarschulstufen und an allen vier Primarschulstandorten.
Diese Umsetzung ist zwingend für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ebenso dient sie der Standortattraktivität für Familien.
Mit den Blockzeiten gibt es weniger sogenannte Schlüsselkinder. Dies sind Kinder, welche gewisse Zeit alleine zu Hause sein müssen, da alle Erziehungsberechtigten aus finanziellen Gründen ihrer Arbeit nachgehen müssen.
Offizielle Antwort:
Stellungnahme der Schulpflege Brugg
Die Gesamtschulleitung sowie die Schulleitungskonferenz haben Ihr Anliegen geprüft und festgestellt, dass es momentan aus strukturellen, pädagogischen und organisatorischen Gründen nicht möglich ist, an der Primarstufe der Schule Brugg vollumfänglich Blockzeitenunterricht vom 8.15 Uhr bis 11.45 Uhr durchzuführen. Die Randstundenbetreuung betrachten wir gemäss Blockzeitenkonzepts als integralen Bestandteil der Blockzeiten. Wir werden jedoch bezüglich Finanzierung der Randstundenbetreuung das Gespräch mit dem Stadtrat suchen.
Schulpflege Brugg Evelyn Ziegler, Präsidentin und Inge Habegger, Aktuarin