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Wir wollen keine Überbauung Stadthof West
Beschreibung:
Mit der Änderung der "ZPP5 Stadthof West" wird eine grosse Überbauung mit einer Höhe von 16.5 Meter und einer Länge von über 80 Meter geplant.
Eine Überbauung Stadthof West würde das historische Bild der Holzbrücke und des Städtchens Wangen für immer zerstören.
Vorgeschlagene Lösung:
Die Brückensicht und die Stadtsilhouette gegen die Aare dürfen keinesfalls durch eine Überbauung gestört werden.
Das Planungsgebiet Stadthof West gehört zur Gemeinde Wiedlisbach und ist schon seit Jahrzehnten als Bauland ausgeschieden. Verschiedene Planungen für eine Überbauung sind bis jetzt an der Unverträglichkeit zur historischen Bedeutung der Holzbrücke als Wahrzeichen von Wangen gescheitert.
Wir wollen keine Überbauung.
Das Gebiet "Stadthof West" soll als Freifläche erhalten bleiben.
Die zuständigen Behörden sollen mit den Grundeigentümern eine Lösung finden!
Offizielle Antwort:
Sehr geehrter Herr Scheidegger
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir beziehen uns auf Ihre Petition «Wir wollen keine Überbauung Stadthof West», welche am 10. September 2020 dem Gemeinderat Wiedlisbach überbracht wurde.
Gemäss Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Wiedlisbach, Art. 30 Abs. 2 ist eine Petition innerhalb eines Jahres zu prüfen und zu beantworten. Mit vorliegendem Antwortschreiben wird diese Frist eingehalten. Gerne nehmen wir zu Ihrer Petition wie folgt Stellung:
Mit Ihrer Petition fordern Sie, dass das betroffene Gebiet als Freifläche erhalten bleiben soll. Zudem halten Sie fest, dass das historische Bild der Holzbrücke und vom Städtli Wangen an der Aare mit der geplanten Überbauung für immer zerstört werde.
Durch die Überbauung Stadthof West bleibt die freie Sicht auf die historische Holzbrücke gewährt und aus der Perspektive der Naherholungswege, die parallel zur Aare verlaufen, vollumfänglich erhalten. Das war auch ein zentrales Anliegen der Gemeinde Wiedlisbach und der privaten Grundeigentümer. Für die Autofahrer, die von Wiedlisbach oder der Autobahn herkommend Richtung Kreisel fahren, wird die Sicht auf die Holzbrücke gegenüber der heutigen Situation nur marginal beeinträchtigt. Auch der Gemeinde Wiedlisbach und den Grundeigentümern liegt das Ortsbild am Herzen, ebenso der Denkmalpflege des Kantons Bern. Diese hat gerade deshalb ein qualitätssicherndes Verfahren mit externen, unabhängigen und neutralen Experten verlangt. Das vorliegende Richtprojekt reagiert aus Sicht der Experten, des Amtes für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern und der Denkmalpflege des Kantons Bern, welche für den Schutz des Ortsbildes zuständig ist, auf die hohen raumplanerischen und denkmalpflegerischen Anforderungen an die Planung.
Sie erwähnen zudem, dass die geplante Überbauung eine Höhe von 16.5 Metern und eine Länge von über 80 Metern aufweisen würde.
Gerne weisen wir darauf hin, dass die Gebäudehöhe gegenüber dem Projektstand in der Mitwirkungsphase um ca. 1.5 Meter auf maximal mögliche 15 Meter reduziert wurde. Damit ist das geplante Gebäude im höchsten, der Holzbrücke abgewandten westlichen Bereich in etwa gleich hoch wie die Firsthöhe der Mehrfamilienhäuser in der bestehenden Überbauung Stadthof Ost. Der Gebäudekomplex weist nur auf etwa einem Drittel der Grundrissfläche die maximale Höhe auf und wird gegen die Holzbrücke hin abgestuft (von 5 auf 2 Geschosse). Dadurch und durch die geschwungene Form wird eine «klobige» Wirkung des Baukörpers vermieden und durch die Reduktion der Geschossigkeit in Richtung Holzbrücke den Sichtbedürfnissen auf das historische Bauwerk Rechnung getragen. Aufgrund der in den ZPP-Vorschriften festgesetzten maximalen Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo) von 0.9 ist eine flächige, 5-geschossige Überbauung der Parzelle ausgeschlossen. Weiter ist festzuhalten, dass das vorliegende Richtprojekt in den neuen Vorschriften der ZPP bzw. im Baureglement verankert wird. So kann das Projekt bei einer Umsetzung nur mit sehr wenig zusätzlichem gestalterischem Spielraum realisiert werden.
Weiter weisen Sie darauf hin, dass das betroffene Gebiet seit Jahrzehnten als Bauland ausgeschieden und verschiedene Planungen bisher an der Unverträglichkeit zur historischen Bedeutung der Holzbrücke als Wahrzeichen von Wangen an der Aare gescheitert sei.
Die Planung für die Überbauung des Stadthofs West wurde vor geraumer Zeit gestartet. Anhand eines qualitätssichernden Verfahrens wurde ein Richtprojekt erarbeitet, welches als Grundlage für die Überbauung dient. Zur Erarbeitung des Richtprojekts sind ausführliche Studien zur Bebauung, Erschliessung und Nutzung sowie der Orts- und Landschaftsverträglichkeit erstellt worden.
Aus Sicht der Denkmalpflege des Kantons Bern, die im Beurteilungsgremium vertreten war und im Rahmen der kantonalen Vorprüfung zur Änderung der baurechtlichen Grundordnung und zum Erlass der neuen Teil-Überbauungsordnung einen Fachbericht verfasst hat, reagiert das Projekt auf die wichtige Holzbrücke als Eingang zum Städtli Wangen an der Aare und dessen Wert als Baudenkmal. Auch begrüsst sie den zur Aare hin entstehenden Landschaftsraum. Gemäss der Denkmalpflege des Kantons Bern betrifft das Planungsgebiet das ISOS nicht direkt, der angrenzende Aare-Raum bildet jedoch den Stadtvordergrund und mit der Holzbrücke den historisch wichtigen Zugang zum Städtli Wangen an der Aare. Auch das Kantonale Bauinventar wird nicht direkt betroffen. Die angrenzende Holzbrücke und der Wohnstock Schachenstrasse 1 nördlich der Holzbrücke sind beides schützenswerte Baudenkmäler. Die Denkmalpflege des Kantons Bern ist mit den Baureglementsänderungen und der Teil-Überbauungsordnung einverstanden, begrüsst die Festsetzung der wichtigsten Richtprojektaussagen in den ZPP-Vorschriften und ebenso die Aussage, dass das Bauprojekt nochmals vom Beurteilungsgremium verabschiedet werden muss.
Ihre Anregung betreffend Diskussion, Beteiligung und Zusammenarbeit mit Interessierten und Beteiligten nehmen wir seit Beginn dieses Projekts sehr ernst.
Der Gemeinderat von Wangen an der Aare war von Anfang an über die Planungsarbeiten im Bilde. Er wurde von den Grundeigentümern zu mehreren Planungssitzungen eingeladen und war somit von Anfang an aus erster Hand orientiert. Damit die Wangener Bevölkerung sich äussern konnte, wurde die Mitwirkung auf freiwilliger Basis auch unter dem Titel der Gemeinde Wangen an der Aare publiziert. Eine öffentliche Informationsveranstaltung konnte wegen Corona nicht durchgeführt werden. An deren Stelle wurde die Gelegenheit für Sprechstunden angeboten. Diese Gelegenheit wurde leider einzig vom Gemeinderat Wangen an der Aare wahrgenommen.
Der Gemeinderat Wiedlisbach beabsichtigt, nach Vorliegen des Vorprüfungsberichtes und Bearbeitung der entsprechenden Vorbehalte des AGR eine öffentliche Informationsveranstaltung durchzuführen. Vorgesehen ist auch ein zusätzliches Informationsangebot für die Bevölkerung von Wangen an der Aare. Im Anschluss soll die öffentliche Planauflage stattfinden.
Der Perimeter Stadthof West ist seit Jahrzehnten als Bauland ausgeschieden. Aus Gründen der Rechtssicherheit sieht der Gemeinderat von Wiedlisbach weder die Möglichkeit noch die Notwendigkeit, auf eine Überbauung zu verzichten. Das sehr sorgfältig ausgearbeitete Projekt bietet die Gelegenheit, ein zukunftsorientiertes Vorhaben zu realisieren.
Aus den genannten Gründen können wir daher Ihren Forderungen aus der Petition nicht nachkommen. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben zu dienen und danken Ihnen für die Kenntnisnahme bestens.
Freundliche Grüsse
Einwohnergemeinde Wiedlisbach
Gemeinderat
Einwohnergemeinde Wiedlisbach