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Leg den Klimawandel flach, durch besser begrüntes Dach!

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Leg den Klimawandel flach, durch besser begrüntes Dach!

Beschreibung:

Zürich ist die grösste und somit auch eine sehr dicht besiedelte Stadt der Schweiz. Doch diese Grösse und Dichte führt leider auch dazu, dass die Natur immer mehr verdrängt wird. Auf den grauen Blöcken schlummert jedoch auch Potenzial! Lass uns die Flachdächer intensiver begrünen!

Durch deine Unterschrift kommen wir diesem Ziel näher! Jede Unterschrift zählt! Unterschreibe jetzt diese Petition, egal wie alt du bist und woher du kommst.

Vorgeschlagene Lösung:

Was wir fordern:

  • Verankerung einer Substrathöhe von mind. 20cm im Artikel 11 des BZO
    -> Bei Neubauten eine obligatorische Substrathöhe von mind. 20 cm
    -> Bei Dachsanierungen bestehender Dächer eine obligatorische Substraterhöhung auf mind. 20 cm

Unsere Gründe:

  • Massnahme zur Förderung des Netto-Null Ziels 2040 der Stadt Zürich
  • Bessere Lebensqualität durch höhere CO2-Aufnahme der Pflanzen
  • Ästhetische Aufwertung der Flachdächer
  • Mehr Lebensraum für Insekten und Vögel in der Stadt Zürich
  • Kühlung der Temperatur in der Stadt Zürich
  • Speicherung von Regenwasser und somit Entlastung der Kanalisation
  • Schutz und Verbesserung der Dachdämmung
  • Langfristig Geld sparen durch weniger Heiz- und Kühlkosten und seltenere Sanierung
  • Verbessert Leistung der Photovoltaik

Fakten zur Dachbegrünung:

  • Ein Substrat ist ein Nährboden, auf dem Pflanzen aller Art wachsen, gedeihen und Halt finden.
  • Wenn das Substrat höher ist, können mehr Pflanzenarten gepflanzt werden.
  • Situation heute: Dächer von Neubauten müssen mit einer Substrathöhe von mind. 10 cm begrünt werden.

Offizielle Antwort:

Sehr geehrte Frau Maag

Vielen Dank für Ihre Petition und Ihren Einsatz für das Klima und die Stadt Zürich. Im Auftrag des Stadtrats gebe ich Ihnen gerne eine Rückmeldung zu Ihrem Anliegen.

Mit Ihrer Petition fordern Sie, dass in der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO, LS 700.100) in Art. 11 Abs. 1 eine Dachbegrünungspflicht mit einer Substrathöhe von mindestens 20 cm verankert wird, was einer Pflicht zur intensiven Dachbegrünung entspricht.

Heute besteht mit Art. 11 Abs. 1 die Pflicht, Flachdächer ökologisch wertvoll zu begrünen, was einer extensiven Begrünung entspricht:
• Art. 11 Abs. 1 BZO: In allen Zonen ist der nicht als begehbare Terrasse genutzte Bereich eines Flachdachs ökologisch wertvoll zu begrünen, auch dort, wo Solaranlagen installiert sind. Die Pflicht, ökologisch wertvoll zu begrünen, besteht, soweit dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist.
• Welche Qualität als «ökologisch wertvoll» gilt, ist im Stadtratsbeschluss Nr. 0888/2012 und in der Checkliste «Dachbegrünung» des Amtes für Hochbauten aufgeführt.

Im Folgenden nehmen wir zu Ihrem Anliegen Stellung.

Eine intensive Dachbegrünung bringt gegenüber einer extensiven Dachbegrünung verschiedene Vorteile:
• Es wird mehr Biomasse generiert (die Pflanzen können grösser werden, da sie mehr Substrat zur Verfügung haben).
• Die Etablierung von vielfältigeren Lebensräumen ist möglich (z. B. Wiesenvegetation und Staudenbepflanzungen, Wildhecken aus Sträuchern, allenfalls Nutzung als Dachgarten).
• Die Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren auf dem Dach wird dadurch potenziell höher und die Biodiversität wird erhöht.
• Die Wasserspeicherkapazität ist grösser, was einen positiven Einfluss auf das Mikroklima und eine temperaturausgleichende Wirkung auf die Innenräume unter dem Dach hat.
• Auf diese positiven Wirkungen verweist auch die Fachplanung Hitzeminderung der Stadt Zürich (stadt-zuerich.ch/fachplanunghitzeminderung).

Der Einführung einer intensiven Dachbegrünungspflicht stehen jedoch auch Nachteile gegenüber:
• Einseitige positive Massnahmen zur Verbesserung der Biodiversität und der Hitzeminderung können zu Lasten des Photovoltaik-Zubaus erfolgen, der ein weiteres städtisches Klimaziel darstellt und in den gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene (RPG Art. 18a) eine hohe Priorität geniesst. Die Stadt hat sich zum Ziel gesetzt, dass auf Flachdächern, wenn immer möglich, Kombinationen von Photovoltaik und Dachbegrünungen umgesetzt werden sollen (Photovoltaik-Strategie der Stadt Zürich). Diese Kombination würde durch eine Pflicht zur intensiven Dachbegrünung beeinträchtigt, da eine durchgehende Substrathöhe von mindestens 20 cm, wegen dem üppigen Pflanzenwachstum eine fachgerechte Erstellung von Photovoltaik-Modulen erheblich erschweren würde. Vgl. Checkliste «Dachbegrünungen und Solaranlagen» von Grün Stadt Zürich (stadt-zuerich.ch/dachbegruenung).
• Die Erhöhung des Substrats auf mindestens 20 cm führt zu erheblich höheren Gewichtslasten. Viele bestehende Gebäude können diese zusätzliche Last nicht tragen. Als Folge wäre bei Sanierungen mit einer Zunahme von Fällen mit Ausnahmeregelungen zu rechnen, in denen im Baubewilligungsverfahren zwischen der Installation von Photovoltaikanlagen oder Dachbegrünung entschieden werden muss.
• Es entstehen höhere Kosten für Erstellung und Unterhalt von Dachbegrünungen.

Die Stadt Zürich erarbeitet aktuell eine Revision der BZO, mit welcher die nutzungsplanerischen Grundlagen geschaffen werden, um die Ziele einer qualitätsvollen baulichen Entwicklung und Verdichtung der Stadt zu erfüllen. Die bauliche Entwicklung und Verdichtung erfolgt unter Berücksichtigung der verschiedenen Anforderungen an den Frei- und Grünraum, ein gutes Lokalklima sowie die sozialräumliche Entwicklung. Im Rahmen dieser BZO-Revision werden wir Ihr Anliegen prüfen.

Freundliche Grüsse

Katrin Gügler
Direktorin

Katrin Gügler, Direktorin, Amt für Städtebau, Stadt Zürich